Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/260/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Anstiegs der Geburten von Kindern in den letzten Jahren in der Gemeinde Bohmte, der Einführung der Beitragsfreiheit gem. dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz und der Flexibilisierung des Schuleintritts von Kindern in Niedersachsen ist der Bedarf an Kindertagesbetreuungsplätzen angestiegen.

 

Lt. der aktuellen Kindergartenbedarfsplanung fehlen in allen 3 Ortschaften der Gemeinde Bohmte zukünftig Plätze im Bereich der Kindertagesstätten. Die Gemeinde Bohmte sieht sich daher in der Verantwortung, die Betreuungsplätze im Bereich der Kindergärten auszubauen. 

 

Ortschaft Bohmte:

Es wird vorgeschlagen, in der Ortschaft Bohmte eine neue eigenständige Einrichtung zu schaffen. Derzeit werden Gespräche geführt, an welchem Standort eine Kindertagesstätte in Bohmte entstehen könnte. Die Einrichtung sollte nach der vorliegenden Prognose mindestens 4 Gruppen vorhalten (1 Krippengruppe und 3 Kindergartengruppen).

 

Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen:

In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wurde bzgl. der Erweiterung des Hummelhofes ein räumliches Konzept ausgearbeitet. Einen Anbau an das vorhandene Gebäude des bestehenden Kindergartens wäre zu realisieren. 

Das erarbeitete Raumkonzept gestaltet sich wie folgt:

-       1 zusätzliche Krippengruppe mit den entsprechenden Nebenräumen (Waschraum, Ruheraum, Intensivraum, Abstellraum)

-       2 zusätzliche Kindergartengruppen mit den entsprechenden Nebenräumen (Waschraum, Intensivraum, Abstellraum)

-       1 zusätzliches Mitarbeiterzimmer

-       1 Bewegungsraum mit einem Abstellraum

-       1 größere Küche

-       1 Essensraum

 

Es werden somit 15 zusätzliche Betreuungsplätze im Bereich der Krippe und 50 zusätzliche Betreuungsplätze im Bereich der Ü3-Betreuung geschaffen. 

 

Waldkindergarten:

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung schlägt vor, einen Waldkindergarten in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte auf dem Grundstück des Gutes Arenshorst (siehe anliegende Karte) einzurichten. Entsprechende Gespräche mit der Gutsverwaltung und der Landesschulbehörde erfolgten bereits.

 

 

 

Rahmenbedingungen der Waldkindergarten in Niedersachsen:

Kindergartengruppen im Wald sind Tageseinrichtungen für Kinder und bedürfen daher gem. § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einer Betriebserlaubnis.  Die Betriebserlaubnis ist zu beantragen beim FB II des Niedersächsischen Landesjugendamtes (NLJA), Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder, Referat 52, Niedersächsisches Kultusministerium. 

Zu den Rahmenbedingungen für eine Betriebserlaubnis gehören lt. Information des Kultusministeriums:

·         Waldareal (mindestens 5000 m²) mit schriftlicher Nutzungserlaubnis durch Waldbesitzer und Forstverwaltung,

·         eine Gruppe mit 15 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung,

·         eine sozialpädagogische Fachkraft als Gruppenleitung und eine zweite Fachkraft gem. § 4 Abs. 3 KiTaG

·         20 Stunden Betreuungszeit für die Kinder wöchentlich,

·         Sonderöffnungszeiten (Früh- bzw. Spätdienst) im Umfang von maximal 1 Stunde täglich, die mit 2 Kräften zu besetzen sind,

·         7,5 Stunden Verfügungszeit für die Gruppe und 5 Stunden Leitungsfreistellung

·         beheizbarer Raum (z.B. Bauwagen, Schutzhütte), Toilette, fußläufig im Wald erreichbar,

·         Räumlichkeiten (mit Nutzungsberechtigung), wenn witterungsbedingt der Aufenthalt im Wald zur Gefährdung führt,

·         Finanzierungskonzept

·         mobiles Telefon, Erste-Hilfe-Ausstattung.

 

Mit der Errichtung eines Waldkindergartens können zusätzlich 15 neue Betreuungsplätze für Kinder ab 3 Jahren geschaffen werden.

 

Ortschaft Hunteburg:

Die Träger beider Kindertagesstätten in Hunteburg prüfen derzeit, in wieweit eine Erweiterung der Einrichtungen möglich ist. Somit signalisieren beide Einrichtungen den Willen, ihre Standorte auszubauen und zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen.

 


Anlagen:

-       Karte Standort Waldkindergarten

 


Beschluss:

Der Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt