Sachverhalt:
Die
Kindergärten in der Gemeinde Bohmte haben jährlich in den Sommerferien eine
gemeinsame Schließzeit von 3 Wochen.
Aufgrund
einer Elternbefragung in den Kindergärten im Jahr 2017 wurde von den Eltern der
Bedarf gemeldet, während der dreiwöchigen Schließzeit eine Notbetreuung für
berufstätige Eltern einzurichten.
In
diesem Sommer wurde für alle Kindergartenkinder der Gemeinde Bohmte ab einem
Alter von 3 Jahren eine Feriennotbetreuung während der Schließzeiten in der
Kindertagesstätte Wirbelwind eingerichtet. Es wurden 10 Kinder zur Betreuung
angemeldet.
Lt.
Auskunft von Erziehern und Eltern der Kinder war die Einrichtung der
Notbetreuung ein bedarfsgerechtes und entlastendes Angebot für die Familien der
Kinder. In vielerlei Hinsicht wurde das Angebot gelobt.
Die
unbefristete Etablierung der Einrichtung einer solchen Notbetreuung während der
Schließzeiten der Kindergärten in der Gemeinde Bohmte wäre nach Auffassung der
Verwaltung ein familienfreundliches und verlässliches Angebot. Eine Auswahl
nach sozialen Kriterien beim Vorliegen von mehr 25 Anmeldungen wäre auch
weiterhin sinnvoll.
Daher
gilt es zu überlegen, ob dieses Angebot auch unbefristet für eine
Kindergartenferiennotgruppe in der Gemeinde eingeführt werden kann.
Im
Familienzentrum Wirbelwind könnte für einen Zeitraum von 2 Wochen während der
Sommerschließzeiten der Kindergärten auch weiterhin eine Notgruppe für
Kinder ab 3 Jahren eingerichtet werden. Die Leiterinnen der übrigen
Kindergärten tragen diesen Vorschlag mit.
Für
die Notfallbetreuung sind drei Erzieherinnen notwendig. Es haben sich bereits
Mitarbeiterinnen gemeldet, die den „Sommerdienst“ übernehmen würden. Die
eingesparten Urlaubstage wären während des normalen Betriebs zu nehmen. Die
Vertretung erfolgt durch die sog. Vertretungskräfte. Da die Vertretungskräfte
mittlerweile als feste Mitarbeiterinnen angestellt sind, werden keine
zusätzlichen Kosten anfallen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte beschließt, während der Sommerschließzeit der Kindergärten in der Gemeinde Bohmte eine Notgruppe im Familienzentrum Wirbelwind für Kinder ab 3 Jahren weiterhin bis auf Weiteres einzurichten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |