Mittelanmeldungen
2020 für den Unterhaltungsaufwand der Gemeindestraßen
1. Unterhaltung der Straßen
Das gesamte Gemeindestraßennetz in der Gemeinde Bohmte hat eine Länge
von 66 km. Von den Gemeindestraßen befinden sich ca. 9 km im Zustand der
Kategorie 1, 35 km im Zustand und 2 und 22 km in Kategorie 3 (umfassende
Schadenstellen). Hinsichtlich der Straßen der Kategorie 2 (erste Ansätze von
Schadstellen) handelt sich im Wesentlichen um Netzrissbildung in den
Oberflächen. In den jeweiligen Ortschaften finden jährlich zur Ergänzung der
bereits erfassten Straßen und Wege Straßenbereisungen statt, bei denen die
verschiedenen unterhaltungsbedürftigen Straßen begutachtet werden.
Technische Möglichkeiten, im Rahmen der Schwarzdeckenunterhaltung
Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, bieten Oberflächenbehandlungen
(flächendeckend, partiell, einlagig oder zweilagig je nach Erfordernis),
Risssanierungen, Deckenerneuerungen (Abfräsen der Fahrbahn bis 4 cm Stärke und
anschließendes Wiederherstellen durch Einbau von Heißasphalt) und der Einbau
von Dünnschichtbelägen in Kalteinbauweise. Dabei wird die
Oberflächenbehandlung, im Volksmund auch Splitten genannt, nur im sehr
begrenzten Umfang angewandt, da Anwohner verständlicher Weise verärgert sind
aufgrund des losen zurückbleibenden Splitts. Diese Methode wird aus dem Grund
fast ausschließlich nur an Wirtschaftswegen angewandt. Bei den Innerortsstraßen
wendet man in der Regel das Verfahren der Risssanierung an, solange es sich
nicht um eine flächendeckende Netzrissbildung handelt und dies sich dadurch
gegenüber Deckenerneuerungen oder dem Einbau von Dünnschichtbelägen
unwirtschaftlich darstellt. Das System der Deckenerneuerung bietet
gegenüberüber einer kompletten Erneuerung von Straßenzügen auch die Möglichkeit
der Ausbesserung von Oberflächen in partiellen Teilbereichen.
Die Ansätze für den unterhaltungsfähigen
Aufwand der Gemeindestraßen sollten wie folgt gewählt werden:
Straßen in Kategorie 2:
Fahrbahn:
35.000 m * i. M. 5,50 m Fahrbahn-
breite
= 192.500 m² a´
0,60 €/m² 115.500 €
Bürgersteige: 35.000 m * i. M. 1,50 m = 52.500
m² a´ 0,60 €/m² 31.500
€
147.000
€
Straßen in Kategorie 3:
Fahrbahn:
22.000m * i. M. 5,50 m Fahrbahn-
Breite = 121.000 m² a´
1,80 €/m² 217.800 €
Bürgersteige: 22.000
m * i. M. 1,50 m = 33.000 m² a´
1,80 €/m² 59.400 €
277.200
€
Gesamtaufwand Gemeindestraßen 424.200 €
Im Budgetplan
erfolgt eine Unterteilung in:
·
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 134.200 €
·
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 290.000 €
Summe 424.200 €
2. Erneuerung von
Gemeindestraßen
Finanzplan 2020
Arenshorster Straße
Die Arenshorster
Straße, Gemeindestraßenanteil, ist noch nicht endgültig hergestellt, so dass im
Falle des Ausbaus die Notwendigkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
besteht.
Hinsichtlich der
Entscheidung über einen Erstausbau oder einer Unterhaltungsmaßnahme wird auf
die Vorlage BV224/2019 verwiesen. Die Kosten für die erstmalige Erschließung
liegen bei 414.000 € und für eine Unterhaltungsmaßnahme zw. 12.000 € und
186.000 €
An der Isenburg
Kostenansatz unter
Berücksichtigung von deutlichen Preissteigerungen aufgrund der Indizien zur
Konjunkturentwicklung. Hinzu kommt, dass das vorhandene Betonsteinpflaster
nicht wieder verwendet werden kann und durch neues Steinmaterial zu ersetzen
ist.
Alternativ ist zu
überlegen, die Fahrbahn in Asphaltbauweise herzustellen.
Diesbezüglich soll
eine Anliegerversammlung stattfinden, um die Meinung der Anwohner abzufragen.
Kostenrahmen 113.900 €
Siedlung Krähenkamp
Kostenrahmen 292.000 €
Finanzplan 2021
Neustadtstraße (hinterer Abschnitt in Asphaltbauweise
bis Hauweg)
Kostenrahmen 53.600 €
Weidenstraße
Kostenrahmen 118.000 €
Bgm.-Otto-Knapp-Straße (zwischen Haldemer Straße und
Heideweg)
Kostenrahmen 241.000 €
Bahnwinkel
Im Zusammenhang mit
dem Bewegungsband
Kostenrahmen 37.000 €
Finanzplan 2022
Meyerhof
Kostenrahmen 60.000 €
Finanzplan 2023
Rosenstraße (plus Stichweg b. Trentmann)
Kostenrahmen 318.000 €
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Unterhaltungsmaßnahmen wie aufgezeigt durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
541100 |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |