In der Sitzung am 27. Juni 2019 hat der Rat der Gemeinde Bohmte den
Beschluss gefasst, ein Teilstück des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“
bezogen auf das Grundstück Gemarkung Herringhausen, Flur 29, Flurstück 5
einzuziehen, da der Weg keine Verkehrsbedeutung mehr hat und das Verfahren zur
Bekanntmachung der Einziehung durchzuführen. Eine Karte, in welche der
Gemeindeweg dargestellt ist, liegt der Vorlage bei.
Nachdem die Grundstücksregelungen mit den Anliegern getroffen werden
konnten, wurde mit Bekanntmachung vom 09.07.2019, ausgehängt am 11.07.2019, die
Ankündigung der Einziehungsabsicht des Gemeindeweges ortsüblich bekannt
gemacht.
Innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung der Ankündigung sind keine
Bedenken gegen die angekündigte Einziehung des Gemeindeweges vorgebracht
worden.
Insofern kann die Einziehung eines Teilstücks des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“ mit Wirkung zum 01.01.2020 bekannt gemacht werden.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, das Teilstück, Gemarkung Herringhausen, Flur 29, Flurstück 5, des Gemeindeweges Nr. 00208 „Im Hinterbruch“ mit Wirkung zum 01.01.2020 einzuziehen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |