Betreff
Aktion "Saubere Ortschaft" 2020
Vorlage
BV/228/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit vielen Jahren ist die Durchführung der Müllsammelaktion bewährte Praxis in der Ortschaft, um so Bürgerinnen und Bürger, aber insbesondere auch die einheimischen Vereine und Schulen an der Verschönerung des Ortsbildes aktiv zu beteiligen.

In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird diese Aktion seit dem Jahr 2004 durch Verwaltung und Ortsräte organisiert und ist bisher immer auf gute Resonanz gestoßen.

Das AWIGO-Abfallsammelwochenende, an dem sich der Ortsrat beteiligt, ist im Jahr 2020 auf den 20. und 21. März festgelegt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen stimmt der erneuten Durchführung der Müllsammelaktion zu. In Übereinstimmung mit der AWIGO finden die Sammeltage am 20. und 21. März.2020 statt, Hauptsammeltag ist Samstag, der 21. März 2020.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt