Betreff
Energiebeirat; Neubenennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds
Vorlage
BV/206/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Strom- und Gaskonzessionsvertrages mit der Fa. Innogy SE ist ein Energiebeirat der Gemeinde Bohmte eingerichtet worden. Bisher ist dieser wie folgt besetzt:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

CDU

Franz-Josef Kampsen

Mathias Westermeyer

SPD

Thomas Rehme

Helmut Buß

Bündnis 90/Die Grünen

Hans-Joachim Berg

Dr. Joachim Solf

Die Linke

Lars Büttner

Dr. Hunno Hochberger

Verwaltung

Klaus Goedejohann

Tanja Strotmann

Verwaltung

Alf Dunkhorst

Siegfried Pöttker

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt folgende Veränderung in der Besetzung des Energiebeirates seitens der Verwaltung:

 

Verwaltung

Tanja Strotmann

Allg. Vertreterin/Allg. Vertreter

Verwaltung

Alf Dunkhorst

Holger Frost

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt