Betreff
Entgeltanpassungen Wasserverband Wittlage für das Geschäftsjahr 2020/2021
Vorlage
BV/205/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zum Sachverhalt wird auf das beigefügte Schreiben des Wasserverbandes Wittlage vom 10. September 2019 nebst den ebenfalls beigefügten Anlagen verwiesen.

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage sollte eine entsprechende Weisung i. S. d. § 138 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

1)      Der Rat beschließt, sich bei der Entscheidung über die Entgeltanpassung in der Beitragsabteilung Niederschlagswasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln zum 01.01.2020 dem Votum der Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln anzuschließen.

 

2)      Der Rat beschließt, sich bei der Entscheidung über die Entgeltanpassung in den Beitragsabteilungen Wasserversorgung Belm / Schmutzwasserbeseitigung Belm / Niederschlagswasserbeseitigung Belm zum 01.01.2020 dem Votum der Gemeinde Belm anzuschließen.

 

3)       

Die Vertreter der Gemeinde Bohmte im Gremium des Wasserverbandes Wittlage werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes angewiesen, entsprechend zu votieren.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt