Betreff
Nierdersächsischer Städte- und Gemeindebund; Bestimmung der Bürgermeisterin als Vertreterin in den Mitgliederversammlungen auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene
Vorlage
BV/202/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB). Die Strukturen im NSGB untergliedern sich in

 

  • den Kreisverband Osnabrück,
  • den Bezirksverband Weser-Ems-Süd,
  • den Landesverband.

 

Auf den einzelnen Ebenen finden Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils zwei Vertreter/innen entsendet.

 

Unter Zugrundlegung der Regelungen in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils die Bürgermeisterin (im Vertretungsfalle die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter) zu berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66 NKomVG erfolgen.

 

Die Vertreter/innen und stellvertretenden Mitglieder der Gemeinde Bohmte in den einzelnen Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.

 

Als ehrenamtliche Vertreter des Rates in den Mitgliederversammlungen sind in der konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 gewählt worden:

 

Landesverband

Bodo Lübbert

Bezirksverband Weser-Ems-Süd

Thomas Gerding

Kreisverband Osnabrück

Martin Schnöckelborg

 

Die drei genannten vertreten sich im Verhinderungsfalle gegenseitig.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in den Mitgliederversammlungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene benannt. Im Verhinderungsfalle wird sie von ihrer/ihrem allgemeinen Vertreter/in vertreten.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt