Sachverhalt:
Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB). Die Strukturen im NSGB untergliedern sich in
- den Kreisverband Osnabrück,
- den Bezirksverband Weser-Ems-Süd,
- den Landesverband.
Auf den einzelnen Ebenen finden Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils zwei Vertreter/innen entsendet.
Unter Zugrundlegung der Regelungen in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils die Bürgermeisterin (im Vertretungsfalle die allgemeine Vertreterin/der allgemeine Vertreter) zu berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66 NKomVG erfolgen.
Die Vertreter/innen und stellvertretenden Mitglieder der Gemeinde Bohmte in den einzelnen Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Als ehrenamtliche Vertreter des Rates in den Mitgliederversammlungen sind in der konstituierenden Sitzung des Rates am 2. November 2016 gewählt worden:
Landesverband |
Bodo
Lübbert |
Bezirksverband
Weser-Ems-Süd |
Thomas
Gerding |
Kreisverband
Osnabrück |
Martin
Schnöckelborg |
Die drei genannten vertreten sich im Verhinderungsfalle gegenseitig.
Anlagen:
Beschluss:
Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in den Mitgliederversammlungen des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene benannt. Im Verhinderungsfalle wird sie von ihrer/ihrem allgemeinen Vertreter/in vertreten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |