Sachverhalt:
Die Sparkasse Osnabrück spendet 500,00 € für den Kindernachmittag beim Bohmter Markt und 200,00 € für das Kinderprogramm beim Erntefest Herringhausen-Stirpe-Oelingen.
Die Grundschule Herringhausen hat am 29.08.2019 von der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung eine Zuwendung in Höhe von 3.500,00 € für das Projekt „Vorlesewettbewerb“ erhalten.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.
Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendungen der Sparkasse Osnabrück ist der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.700,00 € gewährt wurden und somit der Gesamtbetrag von 2.000,00 € überschritten ist.
Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung ist ebenfalls der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da auch hier der Wert von 2.000,00 € überschritten ist.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Zuwendungen der Sparkasse Osnabrück in Höhe von 500,00 € für den Kindernachmittag beim Bohmter Markt und in Höhe 200,00 € für das Kinderprogramm beim Erntefest Herringhausen-Stirpe-Oelingen, sowie die Zuwendung der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung in Höhe von 3.500,00 € für das Projekt „Vorlesewettbewerb“ der Grundschule Herringhausen anzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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4.200,00 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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4.200,00 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |