Betreff
Annahme von Zuwendungen
Vorlage
BV/198/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Sparkasse Osnabrück spendet 500,00 € für den Kindernachmittag beim Bohmter Markt und 200,00 € für das Kinderprogramm beim Erntefest Herringhausen-Stirpe-Oelingen.

 

Die Grundschule Herringhausen hat am 29.08.2019 von der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung eine Zuwendung in Höhe von 3.500,00 € für das Projekt „Vorlesewettbewerb“ erhalten.

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.

 

Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendungen der Sparkasse Osnabrück ist der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.700,00 € gewährt wurden und somit der Gesamtbetrag von 2.000,00 € überschritten ist.

 

Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung ist ebenfalls der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da auch hier der Wert von 2.000,00 € überschritten ist.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Zuwendungen der Sparkasse Osnabrück in Höhe von 500,00 € für den Kindernachmittag beim Bohmter Markt und in Höhe 200,00 € für das Kinderprogramm beim Erntefest Herringhausen-Stirpe-Oelingen, sowie die Zuwendung der Friedel und Giesela Bohnenkamp-Stiftung in Höhe von 3.500,00 € für das Projekt „Vorlesewettbewerb“ der Grundschule Herringhausen anzunehmen.

 

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

4.200,00 €

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

4.200,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt