Betreff
BürgerEnergie Bohmte eG; Wahl eines Mitglieds und eines stellv. Mitglieds in der Generalversammlung
Vorlage
BV/191/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gegenstand der BürgerEnergie Bohmte eG ist:

 

  • die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien,
  • der Absatz der gewonnen Energie in Form von Strom und/oder Wärme,
  • die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit,
  • gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.

 

Die Gemeinde Bohmte trägt dabei einen Genossenschaftsanteil von 1.000,00 €.

 

Jeder Genosse entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Generalversammlung.

 

Bis zum seinem Ausscheiden am 31. Oktober 2019 war Bürgermeister Klaus Goedejohann Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung. Im Verhinderungsfalle wurde er durch die allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann vertreten. Der bisherige Bürgermeister ist zudem von der Generalversammlung in den Aufsichtsrat berufen worden. Der Aufsichtsrat hat ihn zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

 

Da nur eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen  des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.

 

Der/die Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der oleg sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat wählt NN als Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der BürgerEnergie Bohmte eG.

 

Der Rat wählt NN als Stellvertreter/in des/der Vertreters/in in der Generalversammlung der BürgerEnergie Bohmte eG.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt