Sachverhalt:
Der Wasserverband Wittlage als Zweckverband erfüllt die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in der Gemeinde Bohmte.
Mitglieder des Wasserverbandes sind die Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln.
Jedes der fünf Mitglieder entsendet 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage.
Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 138 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der/die Bürgermeister/in zu berücksichtigen, es sei denn, dass sie darauf verzichtet oder zur Geschäftsführerin bestellt ist. Beides ist vorliegend nicht der Fall.
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Vertreter/in |
Stellvertreter/in |
Bürgermeister |
Klaus
Goedejohann |
Tanja
Strotmann |
CDU-Fraktion |
Norbert
Kroboth |
Ralf
Kasper |
CDU-Fraktion |
Bodo
Lübbert |
Oliver
Rosemann |
SPD-Fraktion |
Thomas
Rehme |
Markus
Helling |
Zudem ist der noch amtierende Bürgermeister Klaus Goedejohann im Jahre 2016 zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt worden.
Die ab dem 1. November 2019 amtierende Bürgermeisterin Tanja Strotmann ist als Mitglied der Verbandsversammlung zu benennen. Zudem ist in der CDU-Fraktion eine Neubenennung vorgesehen. Insgesamt sollte der Rat die künftige Vertretung der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage per Beschluss feststellen.
Anlagen:
Beschluss:
Ab dem 1. November 2019 wird die Gemeinde Bohmte wie folgt in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage vertreten:
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Vertreter/in |
Stellvertreter/IN |
Bürgermeisterin |
Tanja
Strotmann |
NN |
CDU-Fraktion |
Norbert
Kroboth |
Ralf
Kasper |
CDU-Fraktion |
Klaus
Goedejohann |
Bodo
Lübbert |
SPD-Fraktion |
Thomas
Rehme |
Markus
Helling |
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden angewiesen, soweit erforderlich, Herrn Klaus Goedejohann, wie bisher, auch für die verbleibende Wahlperiode zum stv. Verbandsvorsteher des Wasserverbandes Wittlage zu wählen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |