Betreff
Netzentwicklungsplan 2030, Konsultation 2. Entwurf, Stellungnahme
Vorlage
BV/188/2019
Art
Beschlussvorlage

Der 1. Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2030 (2019) ist von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) überarbeitet worden und es wurde der 2. Entwurf in die Konsultation gegeben.

 

Bis zum 16. Oktober 2019 können zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden.

 

Wie bereits in der ersten Konsultationsphase ist auch zum 2. Entwurf keine offizielle Beteiligung der Gemeinde Bohmte durch die ÜNB erfolgt. Auch der Landkreis Osnabrück wurde nicht zur Teilnahme eingeladen.

 

Nach einer ersten Prüfung des 2. Entwurfs kann die Gemeinde Bohmte wie folgt vom Netzausbau betroffen sein, wobei bezüglich des Startnetzes und der Ad-hoc-Maßnahmen auf die Vorlage BV 036/2019 verwiesen wird, da als Startnetzmaßnahme die Maßnahme AMP-001 St. Hülfe – Wehrendorf besteht, die sich bereits in der Umsetzung befindet und Ad-hoc-Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Bohmte nicht vorgesehen sind.

 

 

In Bezug auf das Zubaunetz ist die Gemeinde Bohmte möglicherweise von den geplanten Hochspannungsgleichstromübertragungsnetzen DC 21 und DC 25 betroffen.

 

DC 21: Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ)-Verbindung Heide/West – Wilhelmshaven 2 - Uentrop

 

Das Projekt wird wie folgt beschrieben und begründet:

 

Beschreibung des geplanten Projekts:

 

Das netztechnische Ziel dieses Projekts ist eine Erhöhung der großräumigen Übertragungskapazität aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen. Es enthält die folgende Maßnahme:

       DC21: Heide/West über Wilhelmshaven 2 nach Uentrop

Im Rahmen dieser Maßnahme ist der Bau einer HGÜ-Verbindung mit einer Nennleistung von 2 GW von Heide/West nach Wilhelmshaven 2 (DC21a) sowie von Wilhelmshaven 2 nach Uentrop (DC21b) vorgesehen (Netzausbau). In Heide/West, Wilhelmshaven 2 und Uentrop sind jeweils DC-Konverter mit einer Kapazität von 2 GW zu errichten (Netzausbau).

 

Zwischen Heide/West und Wilhelmshaven 2 soll die Verbindung im Wesentlichen als DC-Seekabel geführt werden. Ob dies möglich ist oder doch eine DC-Erdkabelverbindung errichtet werden muss, ist in einem späteren Genehmigungsverfahren zu klären.

 

Die Verbindung soll nach Planung der ÜNB zusammen mit der Verbindung DC25 zwischen Wilhelmshaven 2 und Nordrhein-Westfalen in weiten Teilen als paralleles Erdkabel auf einer Stammstrecke realisiert werden. Ab Uentrop ist die Weiterführung der HGÜ-Verbindung mit 2 GW nach Altbach geplant (siehe DC23). Bei den genannten Projekten handelt es sich um steuerbare, verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen. Die Verbindung ist länderübergreifend im Sinne des NABEG.

 

Begründung des geplanten Projekts:

 

Vor allem aufgrund des absehbaren massiven Zubaus an regenerativen Erzeugungsanlagen an Land in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie an Offshore-Windenergie in der Nordsee ergibt sich ein zusätzlicher Erzeugungsüberschuss in der Region. Zusätzlich soll die Austauschkapazität mit Norwegen, Dänemark und Schweden auf bis zu 4,5 GW gesteigert und eine neue Verbindung nach Großbritannien mit 1,4 GW in Betrieb genommen werden. Nordrhein-Westfalen hingegen ist, insbesondere in Folge des Kernenergieausstiegs sowie des sukzessiven Ausstiegs aus der Braun- und Steinkohleverstromung, zur Gewährleistung der Versorgungs-sicherheit zunehmend auf Energietransporte aus anderen Regionen angewiesen. Dies gilt ungeachtet des dort voranschreitenden Ausbaus der erneuerbaren Energien.

 

Durch die hohe installierte Leistung der Offshore-Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee sowie der Onshore-Windenergieanlagen wird für das Zieljahr 2030 eine um mindestens 4 GW erhöhte großräumige Übertragungskapazität in Richtung der deutschen Lastzentren benötigt. Ein Teil dieses Bedarfes wird durch die HGÜ-Verbindung DC21/DC23 mit einer Nennleistung von 2 GW gedeckt, die eine Verbindung der küstennahen Regionen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit den Verbrauchszentren in Nordrhein-Westfalen und dem Südwesten Deutschlands zur Erhöhung der Versorgungssicherheit schafft.

 

Dies erfolgt, indem sowohl starke Nord-Süd- als auch Süd-Nord-Leistungsflüsse ermöglicht werden, ohne dass das bestehende AC-Netz unzulässig belastet wird. Mit der HGÜ-Verbindung von Schleswig-Holstein über Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen wird die Kapazität des Übertragungsnetzes zwischen den betreffenden Regionen wesentlich erhöht und die Energie großräumig und verlustarm in die Lastzentren transportiert.

 

Die geplante HGÜ-Verbindung ist eine wesentliche netztechnische Voraussetzung für die Übertragung der erwarteten Leistungszubauten von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen zu den Verbrauchszentren im Ruhrgebiet. Dies ist besonders vonnöten, da das Ruhrgebiet aufgrund des teilweise erfolgenden Wegfalls der gesicherten Erzeugungskapazitäten zum Nettoenergieimporteur wird. Darüber hinaus schafft die HGÜ-Verbindung neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit die Voraussetzung für einen umfassenden Energieaus-tausch mit Skandinavien. Zudem stärkt die Verbindung das gemeinsame deutsche Marktgebiet und die einheitliche deutsche Preiszone durch gezielten Energietransport.

 

Für diese großräumige Übertragungsaufgabe stellt die HGÜ-Technik eine technisch/wirtschaftlich effiziente Lösung dar. Nach aktuellem Planungsstand sind für die Standorte in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen Multiterminallösungen mit Ein- und Ausspeisefähigkeit in den Regionen Wilhelmshaven 2 und Hamm/Uentrop vorgesehen. Gegenüber einer Auslegung mit zwei Konvertern bietet die Multiterminallösung ein Potential zur Kostensenkung. Die Wahl der Standorte ist eine erste Planung auf Basis der zurzeit vorliegenden Analyse-ergebnisse aus dem Netzentwicklungsplanungsprozess.

 

Ohne die Errichtung dieser HGÜ-Verbindung bestünden zunehmend weitreichende Netzengpässe in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen, die zu Einspeiseeinschränkungen erneuerbarer Energien und einer Erhöhung des Redispatchbedarfes und Einspeisemanagement führen würden.

 

Die aktuell im Rahmen von TTG-P25 in der Errichtung befindliche Schaltanlage in Heide/West ist als Netzverknüpfungspunkt für den Anschluss von Offshore-Windenergie vorgesehen (NOR-10-2). Das neu zu bauende UW Wilhelmshaven 2 ist in den Szenarien A 2030 und B 2035 als Netzverknüpfungspunkt für den Anschluss von Offshore-Windenergie vorgesehen (NOR-12-1 in A 2030 und B 2035 sowie NOR-11-1 zusätzlich in B 2035).

 

In der nachstehenden Karte ist die Maßnahme DC 21 dargestellt, wobei das Gebiet des Landkreises Osnabrück zusätzlich dargestellt ist, um die Lage besser darstellen zu können. Gegenüber der Darstellung im ersten Entwurf hat sich der Verlauf nur zwischen Heide/West und Wilhelmshaven verändert. In der Beschreibung und der Begründung haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte 1. Entwurf

 

Karte 2. Entwurf

 

 

 

DC 25: HGÜ-Verbindung Wilhelmshaven 2 – Polsum

 

Das Projekt wird wie folgt beschrieben und begründet:

 

Beschreibung des geplanten Projekts:

 

Das netztechnische Ziel dieses Projekts ist eine Erhöhung der großräumigen Übertragungskapazität aus Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen. Es enthält die folgende Maßnahme:

       DC25: Wilhelmshaven 2 nach Polsum

Im Rahmen dieser Maßnahme ist der Bau einer HGÜ-Verbindung mit einer Nennleistung von 2 GW von Wilhelmshaven 2 nach Polsum vorgesehen (Netzausbau). In Wilhelmshaven 2 und Polsum sind jeweils DC-Konverter mit einer Kapazität von 2 GW zu errichten (Netzausbau).

 

Die Verbindung soll nach Planung der ÜNB zusammen mit der Verbindung DC21 zwischen Wilhelmshaven 2 und Nordrhein-Westfalen in weiten Teilen als paralleles Erdkabel auf einer Stammstrecke realisiert werden. Bei den genannten Projekten handelt es sich um steuerbare, verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen. Die Verbindung ist länderübergreifend im Sinne des NABEG.

 

Begründung des geplanten Projekts:

 

Vor allem aufgrund des absehbaren massiven Zubaus an regenerativen Erzeugungsanlagen an Land in Niedersachsen sowie an Offshore-Windenergie in der Nordsee ergibt sich ein zusätzlicher Erzeugungsüberschuss in der Region. Zusätzlich soll die Austauschkapazität mit Norwegen, Dänemark und Schweden auf bis zu 4,5 GW gesteigert und eine neue Verbindung nach Großbritannien mit 1,4 GW in Betrieb genommen werden. Nordrhein-Westfalen hingegen ist, insbesondere in Folge des Kernenergieausstiegs sowie des sukzessiven Ausstiegs aus der Braun- und Steinkohleverstromung, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zunehmend auf Energietransporte aus anderen Regionen angewiesen. Dies gilt ungeachtet des dort voranschreitenden Ausbaus der erneuerbaren Energien.

 

Durch die hohe installierte Leistung der Offshore-Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee sowie der Onshore-Windenergieanlagen wird für das Zieljahr 2030 eine um mindestens 4 GW erhöhte großräumige Übertragungskapazität in Richtung der deutschen Lastzentren benötigt. Ein Teil dieses Bedarfes wird durch die HGÜ-Verbindung DC25 mit einer Nennleistung von 2 GW gedeckt, die eine Verbindung der küstennahen Region in Niedersachsen mit dem Verbrauchszentrum in Nordrhein-Westfalen zur Erhöhung der Versorgungs-sicherheit schafft. Dies erfolgt, indem sowohl starke Nord-Süd- als auch Süd-Nord-Leistungsflüsse ermöglicht werden, ohne dass das bestehende AC-Netz unzulässig belastet wird.

 

Mit der HGÜ-Verbindung von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen wird die Kapazität des Übertragungs-netzes zwischen den betreffenden Regionen wesentlich erhöht und die Energie großräumig und verlustarm in die Lastzentren transportiert.

 

Die geplante HGÜ-Verbindung ist eine wesentliche netztechnische Voraussetzung für die Übertragung der erwarteten Leistungszubauten von Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen zu den Verbrauchszentren im Ruhrgebiet. Dies ist besonders vonnöten, da das Ruhrgebiet aufgrund des teilweise erfolgenden Wegfalls der gesicherten Erzeugungskapazitäten zum Nettoenergieimporteur wird. Darüber hinaus schafft die HGÜ-Verbindung neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit die Voraussetzung für einen umfassenden Energieaustausch mit Skandinavien und Großbritannien. Zudem stärkt die Verbindung das gemeinsame deutsche Markt-gebiet und die einheitliche deutsche Preiszone durch gezielten Energietransport.

 

Für diese großräumige Übertragungsaufgabe stellt die HGÜ-Technik eine technisch/wirtschaftlich effiziente Lösung dar. Nach aktuellem Planungsstand ist in der Region Polsum/Marl in Nordrhein-Westfalen sowie ggf. in Wilhelmshaven 2 in Niedersachsen eine Multiterminallösung mit Ein- und Ausspeisefähigkeit vorgesehen. Gegenüber einer Auslegung mit zwei Konvertern bietet die Multiterminallösung ein Potential zur Kostensenkung. Die Wahl der Standorte ist eine erste Planung auf Basis der zurzeit vorliegenden Analyseergebnisse aus dem Netzentwicklungsplanungsprozess.

 

Ohne die Errichtung dieser HGÜ-Verbindung bestünden zunehmend weitreichende Netzengpässe in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, was zu Einspeiseeinschränkungen bei erneuerbaren Energien und einer Erhöhung des Redispatchbedarfes führen würde.

 

Die im Rahmen von P175 neu zu errichtende Schaltanlage in Wilhelmshaven 2 ist in den Szenarien A 2030 und B 2035 als Netzverknüpfungspunkt für den Anschluss von Offshore-Windenergie vorgesehen.

 

In der nachstehenden Karte ist die Maßnahme DC 25 dargestellt, wobei das Gebiet des Landkreises Osnabrück zusätzlich dargestellt ist, um die Lage besser darstellen zu können. In der Beschreibung und der Begründung haben sich keine Änderungen ergeben.

 

 

 

 

 

 

 

Karte 1. Entwurf:

 

 

Karte 2. Entwurf

 

 

Weitere Informationen und der genaue Verlauf der geplanten zukünftig möglichen Erdkabel gehen aus den Unterlagen zur 2. Konsultationsphase nicht hervor.

 

Die gesamten Unterlagen zum Netzentwicklungsplan 2030 (2019) sind im Internet unter

https://www.netzentwicklungsplan.de/de/netzentwicklungsplaene/netzentwicklungsplan-2030-2019

einzusehen.

 

Zum ersten Entwurf wurde seitens der Gemeinde Bohmte eine Stellungnahme abgegeben. Im Rahmen der Überarbeitung des Netzentwicklungsplanes wurden die Stellungnahmen bei den weiteren Planungen berücksichtigt, allerdings gibt es keine Abwägungen zu den einzelnen Stellungnahmen.

 

 

Seitens der Gemeinde Bohmte sollte an der bisherigen Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens festgehalten werden.

 

Zu den Zubaunetzmaßnahmen DC 21 und DC 25 sollten folgende Punkte in die Stellungnahme aufgenommen werden:

 

1.       Die Gemeinde Bohmte ist bereits durch eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen betroffen, welche die Entwicklungen der Gemeinde Bohmte auf die eine oder andere Weise beeinträchtigen. Hervorzuheben sind hier die vorhandenen Höchst-/Hochspannungsfreileitungen, die Bundes- und Landesstraßen, die Bundesbahnstrecke von Hamburg über Bremen ins Ruhrgebiet sowie der Mittellandkanal.

2.       Vor diesem Hintergrund wird gefordert, den Trassenverlauf für die geplanten Zubaunetzmaßnahmen DC 21 und DC 25, auch wenn diese als parallel geführte Erdkabel, was zu begrüßen ist, verlegt werden sollen, nicht über das Gebiet der Gemeinde Bohmte zu führen.

3.       Die Gemeinde Bohmte ist am weiteren Verfahren aktiv zu beteiligen.

 

Zudem sollte die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück, die bislang nicht vorliegt, bei der Abgabe der Stellungnahme berücksichtigt werden, sofern hier Punkte aufgeführt werden, die die Stellungnahme der Gemeinde Bohmte in Bezug auf die Ablehnung einer möglichen Tassenführung einer oder beider HGÜ-Verbindungen unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen der Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2030 (2019) eine Stellungnahme abzugeben, welche die folgenden Punkte beinhaltet:

 

1.       Die Gemeinde Bohmte ist bereits durch eine Vielzahl von Infrastruktureinrichtungen betroffen, welche die Entwicklungen der Gemeinde Bohmte auf die eine oder andere Weise beeinträchtigen. Hervorzuheben sind hier die vorhandenen Höchst-/Hochspannungsfreileitungen, die Bundes- und Landesstraßen, die Bundesbahnstrecke von Hamburg über Bremen ins Ruhrgebiet sowie der Mittellandkanal.

2.       Vor diesem Hintergrund wird gefordert, den Trassenverlauf für die geplanten Zubaunetzmaßnahmen DC 21 und DC 25, auch wenn diese als parallel geführte Erdkabel, was zu begrüßen ist, verlegt werden sollen, nicht über das Gebiet der Gemeinde Bohmte zu führen.

3.       Die Gemeinde Bohmte ist am weiteren Verfahren aktiv zu beteiligen.

 

Die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück sollte bei der Stellungnahme der Gemeinde Bohmte berücksichtigt werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt