Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 "In der Oelinger Heide" - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/186/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat am 14.06.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ beschlossen. Parallel hierzu läuft das Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2018 mit zwei Planvarianten durchgeführt, hierbei hat sich die Planvariante 2 mit dem Regenrückhaltebecken und der Mehrfamilienhausbebauung in der Mitte des Baugebiets als Favorit herauskristallisiert, so dass nach entsprechendem Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss am 05.12.2018 durch den Verwaltungsausschuss das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt werden konnte.

 

Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 28.08.2019 öffentlich aus. Private Stellungnahmen wurden in diesem Verfahren nicht vorgetragen.

 

Mit Schreiben vom 24.07.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 28.08.2019 gebeten.

 

Die Abwägungsvorschläge werden derzeit durch das beauftragte Ingenieurbüro Tovar + Partner, Osnabrück erarbeitet und werden in Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 vorgestellt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind derzeit keine Gründe ersichtlich, die über redaktionelle Änderungen hinaus zu einer Änderung des Planentwurfs führen könnten, so dass empfohlen wird, die Abwägung und den Bebauungsplan mit Begründung als Satzung zu beschließen.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses. Gleichzeitig beschließt er den Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ und die Begründung hierzu als Satzung.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt