Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 14.06.2017 die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Parallel
dazu wird der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ aufgestellt.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren wurde im Sommer 2018 durchgeführt,
so dass nun das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchgeführt
werden konnte. Den Planentwurfs- und Verfahrensbeschluss hierzu hat der
Verwaltungsausschuss am 05.12.2018 gefasst.
Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in
der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 28.08.2019 öffentlich aus. Private
Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.
Mit Schreiben vom 24.07.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.08.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden derzeit durch das von uns für dieses
Bauleitplanverfahren beauftragte Ingenieurbüro Tovar + Partner, Osnabrück
erarbeitet und werden zur Sitzung des Ausschusses Bauen, Planen und Umwelt am
16.09.2019 vorlegt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen sind derzeit keine
Gründe ersichtlich, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem
erneute Planverfahren führen, so dass empfohlen wird, die 20. Änderung des
Flächennutzungsplans festzustellen.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung, welche
ausdrücklich Gegenstand des Beschlusses wird. Anschließend stellt er die 20.
Änderung des Flächennutzungsplans fest und beschließt die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |