Am 14. Juni 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ beschlossen. Im Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich nicht umfassend als Wohnbauland ausgewiesen, so dass hier die 20. Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist. Dieses wird im Parallelverfahren durchgeführt. Am 07. März 2018 wurde der Planentwurf anerkannt und beschlossen, dass das frühzeitige Beteiligungsverfahren mit zwei Entwurfsvarianten, die sich lediglich durch die Lage des Regenrückhaltebeckens und der Mehrfamilienhausbebauung unterscheiden, durchgeführt werden soll. Aufgrund der Empfehlungen in diesem Verfahren hat der Verwaltungsausschuss am 05. Dezember 2018 die Planvariante 2 (mit dem Regenrückhaltebecken und der Mehrfamilienhaus-bebauung mittig im Baugebiet) anerkannt. Gleichzeitig wurde das weitere Vorgehen nach dem Baugesetzbuch beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.07.2019 zur Stellungnahme bis zum 27.08.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung in der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 27.08.2019 öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch das beauftragte Ingenieurbüro Tovar, Osnabrück (ibt) zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder die Überarbeitung des Planentwurfs ergeben, wird die Abwägung dem Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 und dem Verwaltungsausschuss am 18.09.2019 zur Vorberatung und abschließend dem Rat am 28.09.2019 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat in diesem Verfahren ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine dem
Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig
aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf des
Bebauungsplans Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ bestehen oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |