Am 14. Juni 2017 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Parallel hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 108 „In der Oelinger Heide“ aufgestellt. Am 07. März 2018 wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens beschlossen. Am 03. Dezember 2018 hat der VA daraufhin die Durchführung des ordentlichen Verfahrens beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.07.2019 zur Stellungnahme bis zum 27.08.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung lag zusammen mit der Begründung in der Zeit vom 26.07.2019 bis einschließlich 27.08.2019 öffentlich aus.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit durch das beauftragte Ingenieurbüro Tovar, Osnabrück (ibt) zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder die Überarbeitung des Planentwurfs ergeben, wird die Abwägung dem Ausschuss Bauen, Planen und Umwelt am 16.09.2019 und dem Verwaltungsausschuss am 18.09.2019 zur Vorberatung und abschließend dem Rat am 28.09.2019 zum Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgelegt.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat in diesem Verfahren ebenso die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine dem
Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig
aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf der 20.
Änderung des Flächennutzungsplan bestehen oder nicht.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |