Betreff
Freibad Bohmte: Sanierungsbedarf
Vorlage
IV/177/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte betreibt das Freibad seit etwa 60 Jahren. Während dieser Zeit hat sich das Freibad als festes Angebot für Bürgerinnen und Bürger etabliert. Aufgrund fehlender Neuinvestitionen sowie baulicher und technischer Mängel besteht Handlungsbedarf.

 

Vor Einstieg in eine wirkliche Sanierungsplanung ist es sinnvoll und zweckmäßig, den anstehenden Sanierungsaufwand und die generelle Sanierungsfähigkeit der Bauteile zu ermitteln.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner letzten Sitzung den Auftrag für eine eine Sanierungsstudie vergeben.

 

Die Studie verfolgt das Ziel, den Sanierungsbedarf in zeitlicher und finanzieller Hinsicht zu ermitteln. Sie dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln und die Ausschreibung der Planungsleitung.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt