Sachverhalt:
Der Kindergarten Hummelhof in Herringhausen
stellt für die Kinder des Kindergartens und der Krippe einen großzügigen
Außenbereich zur Verfügung.
Leider stellen die Mitarbeiterinnen des Kindergartens vermehrt
Beschädigungen durch Dritte im Außenbereich fest. Ebenso werden insbesondere
nach Veranstaltungen in der Nachbarschaft Bierflaschen und zerbrochene
Glasscherben auf dem Spielplatz gefunden.
Sowohl für die Mitarbeiterinnen als auch für die Eltern ist diese
Situation untragbar geworden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Außenspielfläche als einen
nichtöffentlichen Bereich entsprechend abzusichern. Als zweiten Schritt
wäre vielleicht über einen höheren Zaun
nachzudenken. Der Förderverein des Kindergartens schlägt vor, eine Videokamera
im Außenbereich anzubringen, die nach der Kita-Schließung eingeschaltet werden
könnte. Die Finanzierung würde der Förderverein übernehmen.
Unabhängig davon wird die Ordnungsbehörde der Gemeinde Bohmte bei
zukünftigen Veranstaltungen ggf. Auflagen wie z. B. vermehrtes
Sicherheitspersonal festsetzen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt entsprechend seinen Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |