Betreff
Außenbereich Kindergarten Hummelhof
Vorlage
BV/175/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Kindergarten Hummelhof in Herringhausen stellt für die Kinder des Kindergartens und der Krippe einen großzügigen Außenbereich zur Verfügung.

 

Leider stellen die Mitarbeiterinnen des Kindergartens vermehrt Beschädigungen durch Dritte im Außenbereich fest. Ebenso werden insbesondere nach Veranstaltungen in der Nachbarschaft Bierflaschen und zerbrochene Glasscherben auf dem Spielplatz gefunden.

Sowohl für die Mitarbeiterinnen als auch für die Eltern ist diese Situation  untragbar geworden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Außenspielfläche als einen nichtöffentlichen Bereich entsprechend abzusichern. Als zweiten Schritt wäre  vielleicht über einen höheren Zaun nachzudenken. Der Förderverein des Kindergartens schlägt vor, eine Videokamera im Außenbereich anzubringen, die nach der Kita-Schließung eingeschaltet werden könnte. Die Finanzierung würde der Förderverein übernehmen. 

Unabhängig davon wird die Ordnungsbehörde der Gemeinde Bohmte bei zukünftigen Veranstaltungen ggf. Auflagen wie z. B. vermehrtes Sicherheitspersonal festsetzen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt entsprechend seinen Beratungen.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt