Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018
die Satzungen und Verordnungen beschlossen, in denen geregelt ist, welche
Bereiche in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden und welche
Gebühren dafür zu entrichten sind.
In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wurde zum 01.01.2019 die
maschinelle Straßenreinigung für die in Betracht kommenden Straßen eingeführt.
Mit Einführung der maschinellen Straßenreinigung sind im laufenden Jahr
einige Anfragen bzw. konkrete Anträge eingereicht worden, in denen der Wunsch
geäußert wurde, nicht an der maschinellen Straßenreinigung teilnehmen zu
wollen.
Im Ortsteil Herringhausen betrifft es den kompletten Siedlungsbereich
„Tannenkamp“, im Ortsteil Stirpe-Oelingen die Gemeindestraßen Schillerstraße,
Goetheweg und Verlängerung Lange Straße. Im Einzelnen sind die Antragssteller
auf dem Kartenausschnitt farblich dargestellt.
Den Antragstellern wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung von der
maschinellen Straßenreinigung frühestens zum 01.01.2020 nach erneuter Beratung
und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien möglich ist.
Aus Sicht der Verwaltung sollte im Ortsteil Herringhausen die Siedlung
Tannenkamp aus der maschinellen Reinigung herausgenommen werden, da sich alle
Gebührenpflichtigen dagegen ausgesprochen haben.
Im Ortsteil Stirpe-Oelingen sollten die Gemeindestraßen Goetheweg und
Schillerstraße ebenfalls komplett aus der Reinigung genommen werden, da sich
auch hier alle Gebührenpflichtigen dagegen ausgesprochen haben. Im Bereich der
Langen Straße sollte die einseitige Reinigung herausgenommen werden. Zwischen
Hasenpad und Schillerstraße sollte lediglich eine einseitige Reinigung auf der
Südseite eingeplant werden, da auf der Nordseite aufgrund des fehlenden Hochbords
eine Reinigung nur eingeschränkt möglich ist.
Eine Übersichtskarte der verbleibenden und neu zu reinigenden Flächen ist beigefügt. Die gelb markierten Straßen werden einseitig gereinigt und die grün gekennzeichneten Straßen werden beidseitig gereinigt.
Die entsprechenden Satzungen und Verordnungen einschließlich der Gebührensatzung sind dann entsprechend zu überarbeiten.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt die Gemeindestraßen
Tannenkamp, Goetheweg, Schillerstraße und Lange Straße ab Hasenpad aus der
maschinellen Straßenreinigung
herauszunehmen. Sowie die Umstellung auf einseitige Reinigung auf der
Südseite im Bereich zwischen Hasenpad und Schillerstraße.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |