Betreff
Maschinelle Straßenreinigung in der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen
Vorlage
BV/174/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 die Satzungen und Verordnungen beschlossen, in denen geregelt ist, welche Bereiche in die maschinelle Straßenreinigung aufgenommen werden und welche Gebühren dafür zu entrichten sind.

 

In der Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wurde zum 01.01.2019 die maschinelle Straßenreinigung für die in Betracht kommenden Straßen eingeführt.

 

Mit Einführung der maschinellen Straßenreinigung sind im laufenden Jahr einige Anfragen bzw. konkrete Anträge eingereicht worden, in denen der Wunsch geäußert wurde, nicht an der maschinellen Straßenreinigung teilnehmen zu wollen.

 

Im Ortsteil Herringhausen betrifft es den kompletten Siedlungsbereich „Tannenkamp“, im Ortsteil Stirpe-Oelingen die Gemeindestraßen Schillerstraße, Goetheweg und Verlängerung Lange Straße. Im Einzelnen sind die Antragssteller auf dem Kartenausschnitt farblich dargestellt.

 

Den Antragstellern wurde mitgeteilt, dass eine Befreiung von der maschinellen Straßenreinigung frühestens zum 01.01.2020 nach erneuter Beratung und Beschlussfassung in den entsprechenden Gremien möglich ist. 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte im Ortsteil Herringhausen die Siedlung Tannenkamp aus der maschinellen Reinigung herausgenommen werden, da sich alle Gebührenpflichtigen dagegen ausgesprochen haben.

 

Im Ortsteil Stirpe-Oelingen sollten die Gemeindestraßen Goetheweg und Schillerstraße ebenfalls komplett aus der Reinigung genommen werden, da sich auch hier alle Gebührenpflichtigen dagegen ausgesprochen haben. Im Bereich der Langen Straße sollte die einseitige Reinigung herausgenommen werden. Zwischen Hasenpad und Schillerstraße sollte lediglich eine einseitige Reinigung auf der Südseite eingeplant werden, da auf der Nordseite aufgrund des fehlenden Hochbords eine Reinigung nur eingeschränkt möglich ist.

 

Eine Übersichtskarte der verbleibenden und neu zu reinigenden Flächen ist beigefügt. Die gelb markierten Straßen werden einseitig gereinigt und die grün gekennzeichneten Straßen werden beidseitig gereinigt.

 

Die entsprechenden Satzungen und Verordnungen einschließlich der Gebührensatzung sind dann entsprechend zu überarbeiten.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt die Gemeindestraßen Tannenkamp, Goetheweg, Schillerstraße und Lange Straße ab Hasenpad aus der maschinellen Straßenreinigung  herauszunehmen. Sowie die Umstellung auf einseitige Reinigung auf der Südseite im Bereich zwischen Hasenpad und Schillerstraße.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt