Betreff
Antrag Friederike Schneider-Solf, Bepflanzung Grünstreifen Busbahnhof Bohmte
Vorlage
BV/171/2019
Art
Beschlussvorlage

Mit E-Mail vom 19. August 2019 hat Frau Schneider-Solf den Antrag gestellt, die Mittelinsel im Bereich des Busbahnhofs mit Bäumen zu bepflanzen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Neben der Beantragung der Pflanzung der Bäume wurde auch eine Mitfinanzierung durch den Ortsrats in Höhe von 300,00 € beantragt.

 

Grundsätzlich ist der Antrag zur Begrünung innerhalb der Ortschaft aus Gründen des Klimaschutzes und auch des Stadtbildes zu begrüßen. Allerdings sind im Vorfeld noch weitere Belange zu berücksichtigen.

 

Mit der VOS Nord/Ost wurde die beantragte Pflanzmaßnahme besprochen. Hier kam der Hinweis, dass im kommenden Jahr die Errichtung einer DFI-Anlage (Dynamische Fahrgast-Informationsanzeige) im Bereich des Busbahnhofs geplant ist. Eine vergleichbare Anlage befindet sich im Bereich der Bushaltestelle Leckermühle.

 

Der konkrete Standort der DFI-Anlage steht gegenwärtig noch nicht fest. Dieser könnte sowohl im Bereich der Mittelinsel als auch auf der Haltestellenseite beim DB-Gleis sein. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Sichtbeziehungen von den Haltestellen zur DFI-Anlage gewährleistet werden. Zudem muss die DFI-Anlage leitungsmäßig angebunden werden. Ansonsten bestehen seitens der VOS Nord/Ost keine Bedenken gegen eine Bepflanzung der Anlage.

 

Vor diesem Hintergrund sollte zum kommenden Herbst die beantragte Pflanzmaßnahme noch nicht umgesetzt werden, da noch nicht absehbar ist, wo sich der künftige Standort der DFI-Anlage befindet, so dass nicht im kommenden Jahr gepflanzte Bäume womöglich wieder entfernet werden müssen.

 

Darüber hinaus wird gegenwärtig noch mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, ob, welche und wie viele der im Antrag genannten 8 Bäume für den Bereich der Mittelinsel in Betracht kommen, bzw. welche Bäume alternativ gepflanzt werden könnten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einerseits die natürliche Entwicklung der Bäume dort gewährleistet werden kann und andererseits die Fahrbahn- und Gossenanlage durch Wurzelbewuchs nicht beeinträchtigt wird.

 

Parallel dazu erfolgen gegenwärtig Abfragen bei den Leitungsträgern, um abzustimmen, ob unter der Mittelinsel Leitungen verlaufen. Im Falle vorhandener Leitungen wäre eine Bepflanzung mit Bäumen nicht möglich.

 

Seitens des Fachdienstes 3 wird vorgeschlagen, eine Entscheidung über den Antrag zur Anpflanzung von Bäumen auf der Mittelinsel des Busbahnhofs erst zu treffen, wenn eine Entscheidung über den künftigen Standort der DFI-Anlage getroffen worden ist und Informationen zu etwaig dort verlaufenden Leitungen vorliegen.

 

Hinsichtlich des beantragten Zuschusses sollte eine Entscheidung ebenfalls erst getroffen werden, wenn die Voraussetzungen, ob und in welcher Form eine Bepflanzung möglich ist, geklärt sind.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte beschließt, die Entscheidung über den Antrag bis zur Klärung der Voraussetzungen für eine mögliche Bepflanzung zu verschieben.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt