Sachverhalt:
Die Bewässerung des Sportplatzes in Hunteburg erfolgt derzeit aus der normalen öffentlichen Wasserversorgung.
Um das öffentliche Wassernetz zu entlasten, überlegt der Hunteburger Sportverein, einen Brunnen auf dem Sportplatz für die Bewässerung zu bohren.
Der Hunteburger Sportverein fragt an, ob die Gemeinde der Bohrung vorbehaltlich der Genehmigung bzw. der Abstimmung mit dem Landkreis grundsätzlich zustimmen werde.
Im Falle einer Zustimmung werde der Hunteburger Sportverein voraussichtlich einen Investitionszuschuss gem. der Förderrichtlinie Vereine bei der Gemeinde Bohmte beantragen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Bohmte beschließt, dass dem Hunteburger Sportverein die Erlaubnis erteilt wird, auf dem Gelände des Hunteburger Sportplatzes einen Brunnen für die Bewässerung des Sportplatzes zu bohren, sofern die gesetzlichen Vorschriften in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde eingehalten werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |