Betreff
Brunnen Sportplatz Hunteburg
Vorlage
BV/170/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Bewässerung des Sportplatzes in Hunteburg erfolgt derzeit aus der normalen öffentlichen Wasserversorgung.

 

Um das öffentliche Wassernetz zu entlasten, überlegt der Hunteburger Sportverein, einen Brunnen auf dem Sportplatz für die Bewässerung zu bohren.

 

Der Hunteburger Sportverein fragt an, ob die Gemeinde der Bohrung vorbehaltlich der Genehmigung bzw. der Abstimmung mit dem Landkreis grundsätzlich zustimmen werde.

 

Im Falle einer Zustimmung werde der Hunteburger Sportverein voraussichtlich einen Investitionszuschuss gem. der Förderrichtlinie Vereine bei der Gemeinde Bohmte beantragen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Bohmte beschließt, dass dem Hunteburger Sportverein die Erlaubnis erteilt wird, auf dem Gelände des Hunteburger Sportplatzes einen Brunnen für die Bewässerung des Sportplatzes zu bohren, sofern die gesetzlichen Vorschriften in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde eingehalten werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt