Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Schreiben vom 08.06.2019 beantragt die Werbegemeinschaft Bohmte e.V. einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € für das Frühlingsfest „Spaß an der Straß“, das seit drei Jahren auf dem Bahnhofsvorplatz stattfindet und mit dem Newcomerwettbewerb „der Bahnhof rockt“ um einen weiteren Eventpunkt erweitert wurde.
Mit dem Frühlingsfest veranstaltet die Werbegemeinschaft Bohmte ein Musikfest für alle Bohmter, das an zweieinhalb Tagen stattfindet und vor allem regionale Bands aus dem Altkreis Wittlage auf die Bühne bringt. Es wird live gespielt und das Ganze ist für die Besucher kostenfrei.
Eine Finanzierung durch Standgelder, Getränkeverkauf und des freiwilligen „Kulturbeitrags“ ist nicht ausreichend.
Die Werbegemeinschaft bittet deshalb darum diese Veranstaltung mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu unterstützen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Bohmte beschließt entsprechend der Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
11110 |
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Kostenstelle: |
000001 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |