Betreff
Zuschussantrag zum Frühlingsfest 2020 der Werbegemeinschaft Bohmte e.V.
Vorlage
BV/154/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit dem beigefügten Schreiben vom 08.06.2019 beantragt die Werbegemeinschaft Bohmte e.V. einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € für das Frühlingsfest  „Spaß an der Straß“, das seit drei Jahren auf dem Bahnhofsvorplatz stattfindet und mit dem  Newcomerwettbewerb „der Bahnhof rockt“ um einen weiteren Eventpunkt erweitert wurde.

 

Mit dem Frühlingsfest veranstaltet die Werbegemeinschaft Bohmte ein Musikfest für alle Bohmter, das an zweieinhalb Tagen stattfindet und vor allem regionale Bands aus dem Altkreis Wittlage auf die Bühne bringt. Es wird live gespielt und das Ganze ist für die Besucher kostenfrei.

 

Eine Finanzierung  durch Standgelder, Getränkeverkauf und des freiwilligen „Kulturbeitrags“ ist nicht ausreichend.

 

Die Werbegemeinschaft bittet deshalb darum diese Veranstaltung mit einem Zuschuss in Höhe von 2.000 € zu unterstützen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beschließt entsprechend der Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

11110

 

 

 

Kostenstelle:

000001

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt