In der Ortsratssitzung am 28.11.2018 wurde der Antrag auf Prüfung zur
Errichtung zweier Fußgängerüberwege gestellt. Zum einen sollte die Errichtung
eines Fußgängerüberweges auf der Leverner Straße Höhe Netto Markt/Kirche und
zum anderen auf der Wehrendorfer Straße, Höhe Seniorenzentrum, geprüft werden.
Daraufhin wurden zur Feststellung der Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges an beiden Punkten entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt:
Die Zählung im Bereich Wehrendorfer Straße/Südstraße fand am Dienstag, 02.04.2019, in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr bzw. von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Während der Spitzenstunde von 11.00 Uhr – 12.00 Uhr überquerten insgesamt 12 Fußgänger (keine Kinder!) die Fahrbahn. Da ein erhöhter Querungsbedarf nicht nachgewiesen ist, besteht für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs keine Notwendigkeit. Die in Form einer Mittelinsel vorhandene Überquerungshilfe wird als ausreichend angesehen.
Die Zählung im Bereich der Leverner Straße / neuer NETTO-Markt fand am Dienstag, 07.05.2019, in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr bzw. von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Während der Spitzenstunde von 15.30 Uhr – 16.30 Uhr überquerten insgesamt 23 Fußgänger, davon 5 Kinder, die Fahrbahn. Ein erhöhter Querungsbedarf besteht aktuell offensichtlich nicht, jedoch sollte die Situation aufgrund der in der Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs sehr hohen Kfz-Belastung von 690 Kfz/h weiter beobachtet werden.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |