Betreff
Antrag auf Fußgängerüberwege
Vorlage
IV/152/2019
Art
Informationsvorlage

In der Ortsratssitzung am 28.11.2018 wurde der Antrag auf Prüfung zur Errichtung zweier Fußgängerüberwege gestellt. Zum einen sollte die Errichtung eines Fußgängerüberweges auf der Leverner Straße Höhe Netto Markt/Kirche und zum anderen auf der Wehrendorfer Straße, Höhe Seniorenzentrum, geprüft werden.

 

Daraufhin wurden zur Feststellung der Notwendigkeit eines Fußgängerüberweges an beiden Punkten entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt:

 

Die Zählung im Bereich Wehrendorfer Straße/Südstraße fand am Dienstag, 02.04.2019, in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr bzw. von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Während der Spitzenstunde von 11.00 Uhr – 12.00 Uhr überquerten insgesamt 12 Fußgänger (keine Kinder!) die Fahrbahn. Da ein erhöhter Querungsbedarf nicht nachgewiesen ist, besteht für zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs keine Notwendigkeit. Die in Form einer Mittelinsel vorhandene Überquerungshilfe wird als ausreichend angesehen.

 

Die Zählung im Bereich der Leverner Straße / neuer NETTO-Markt fand am  Dienstag, 07.05.2019, in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr bzw. von 15.00 Uhr – 18.00 Uhr statt. Während der Spitzenstunde von 15.30 Uhr – 16.30 Uhr überquerten insgesamt 23 Fußgänger, davon 5 Kinder, die Fahrbahn. Ein erhöhter Querungsbedarf besteht aktuell offensichtlich nicht, jedoch sollte die Situation aufgrund der in der Spitzenstunde des Fußgänger-Querverkehrs sehr hohen Kfz-Belastung von 690 Kfz/h weiter beobachtet werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt