Betreff
VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH; Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds in der Gesellschafterversammlung gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages
Vorlage
BV/134/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gegenstand der VLO Verkehrsgesellschaft Landkreis Osnabrück GmbH ist die Planung, Organisation, Durchführung und Förderung des öffentlichen Nahverkehrs von Personen und Gütern, insbesondere

 

  • der Betrieb der Eisenbahn,
  • der Betrieb, die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung und die Verpachtung von Kraftverkehrslinien, Omnibusgelegenheitsverkehren und Güterkraftverkehren,
  • jede sonstige Förderung des Verkehrs.

 

Der Sitz der Gesellschaft ist Bohmte. Die Gemeinde Bohmte trägt einen Gesellschaftsanteil von 7280,00 €.

 

Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages entsendet jeder Gesellschafter eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Gesellschafterversammlung.

 

Bis zum seinem Ausscheiden am 31. Oktober 2019 war Bürgermeister Klaus Goedejohann Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung. Im Verhinderungsfalle wurde er durch die allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann vertreten. Diese Regelung hat sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch die anderen Gesellschafter in der Regel durch den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten/die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin vertreten sind, bewährt.

 

Da nur eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen  des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.

 

Der/die Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der oleg sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat wählt NN als Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der VLO.

 

Der Rat wählt NN als Stellvertreter/in des/der Vertreters/in in der Gesellschafterversammlung der VLO.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt