Betreff
Kreditaufnahme
Vorlage
BV/109/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte vom 15.03.2018 wurde die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten neu gefasst.

 

Gem. § 3 Absatz 5 der Richtlinie sind im Hinblick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen bei der Kreditlaufzeit die Nutzungsdauern der jeweiligen Investitionen zu  berücksichtigen.

 

Die Umsetzung dieser Vorgabe in der Praxis ist in der Anlage beispielhaft mit der Aufnahme eines Darlehens zu Finanzierung der Investitionen aus dem Haushalt 2017 dargestellt.

 

Es wurde ein Darlehen in Form eines Ratendarlehens bei der NRW.Bank im Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung des Haushalts 2017 zu folgenden Konditionen aufgenommen:

 

Nominalvolumen:           1.100.000 EUR

Valuta:                 20.05.2019

Auszahlung:                      100%

Zinsbindung:                     10 Jahre fest bis 15.05.2019

Zinssatz:                              0,53%

Zinstermine:                     vierteljährlich nachträglich am

                                               15.02./15.05./15.08./15.11.eines jeden Jahres,

                                               erstmals am 15.08.2019

Tilgung:                               Vierteljährliche Raten à EUR 16.170,00 € am 15.02./

                                               15.05./15.08./15.11. eines jeden Jahres bei gleichzeitiger

                                               Tilgungsverrechnung, erstmals am 15.08.2019.

 

Das Restkapital in Höhe von 453.200 € ist am Laufzeitende in einer Summe zurückzuzahlen.

 

Die Kreditermächtigung des Haushalts 2017 betrug 2.603.143 €. Insgesamt wurde hieraus ein Darlehensbetrag in Höhe von 2.100.000 € (1.000.000 € am 16.10.2017 und 1.100.000 € am 20.05.2019) aufgenommen. Der Differenzbetrag in Höhe von 503.143 € wird nicht aufgenommen, weil sich die zu finanzierenden Investitionen zeitlich verschoben haben und in den Kreditermächtigungen der Folgejahre enthalten sind.

 


Anlagen:

Berechnung Darlehensaufnahme 2017

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Darlehensaufnahme zur Kenntnis.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

           

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt