Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte vom 15.03.2018 wurde die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten neu gefasst.
Gem. § 3 Absatz 5 der Richtlinie sind im Hinblick auf eine Refinanzierung aus Abschreibungen bei der Kreditlaufzeit die Nutzungsdauern der jeweiligen Investitionen zu berücksichtigen.
Die Umsetzung dieser Vorgabe in der Praxis ist in der Anlage beispielhaft mit der Aufnahme eines Darlehens zu Finanzierung der Investitionen aus dem Haushalt 2017 dargestellt.
Es wurde ein Darlehen in Form eines Ratendarlehens bei der NRW.Bank im Rahmen der bestehenden Kreditermächtigung des Haushalts 2017 zu folgenden Konditionen aufgenommen:
Nominalvolumen: 1.100.000 EUR
Valuta: 20.05.2019
Auszahlung: 100%
Zinsbindung: 10 Jahre fest bis 15.05.2019
Zinssatz: 0,53%
Zinstermine: vierteljährlich nachträglich am
15.02./15.05./15.08./15.11.eines jeden Jahres,
erstmals am 15.08.2019
Tilgung: Vierteljährliche Raten à EUR 16.170,00 € am 15.02./
15.05./15.08./15.11. eines jeden Jahres bei gleichzeitiger
Tilgungsverrechnung, erstmals am 15.08.2019.
Das Restkapital in Höhe von 453.200 € ist am Laufzeitende in einer Summe zurückzuzahlen.
Die Kreditermächtigung des Haushalts 2017 betrug 2.603.143 €. Insgesamt wurde hieraus ein Darlehensbetrag in Höhe von 2.100.000 € (1.000.000 € am 16.10.2017 und 1.100.000 € am 20.05.2019) aufgenommen. Der Differenzbetrag in Höhe von 503.143 € wird nicht aufgenommen, weil sich die zu finanzierenden Investitionen zeitlich verschoben haben und in den Kreditermächtigungen der Folgejahre enthalten sind.
Anlagen:
Berechnung Darlehensaufnahme 2017
Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Darlehensaufnahme zur Kenntnis.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |