Der Eigentümer der Flurstücke 25/13 und 25/14 der Flur 21 in der
Gemarkung Bohmte (ca. 9.400 qm) hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
beantragt, um die Flächen einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hierfür ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Am Brink IV“ nach
§ 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung erforderlich.
Weiterhin ist die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Wege der Anpassung
notwendig.
Die durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehenden Kosten sind vom
Eigentümer zu tragen, da es sich hierbei um eine auf private Initiative
veranlasste Bauleitplanung handelt. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag
abzuschließen, der rechtzeitig von der Verwaltung erarbeitet wird. Der
Eigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, die entstehenden Kosten zu
übernehmen.
In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich dargestellt. Die
Ursprungspläne „Am Brink II“ und „Am Brink III“ sowie ein Ausschnitt aus dem
Flächennutzungsplan sind ebenfalls beigefügt.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss und Abschluss eines städtebaulichen
Vertrages wird der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplans
vergeben.
Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen
der Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Brink
IV“.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |