Betreff
Bebauungsplan"Am Brink IV"- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/103/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Eigentümer der Flurstücke 25/13 und 25/14 der Flur 21 in der Gemarkung Bohmte (ca. 9.400 qm) hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beantragt, um die Flächen einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

Hierfür ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans „Am Brink IV“ nach § 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung erforderlich. Weiterhin ist die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Wege der Anpassung notwendig.

 

Die durch die Aufstellung des Bebauungsplans entstehenden Kosten sind vom Eigentümer zu tragen, da es sich hierbei um eine auf private Initiative veranlasste Bauleitplanung handelt. Hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der rechtzeitig von der Verwaltung erarbeitet wird. Der Eigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, die entstehenden Kosten zu übernehmen.

 

In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich dargestellt. Die Ursprungspläne „Am Brink II“ und „Am Brink III“ sowie ein Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan sind ebenfalls beigefügt.

 

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss und Abschluss eines städtebaulichen Vertrages wird der Planungsauftrag für die Erarbeitung des Bebauungsplans vergeben.

 

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen der Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Brink IV“.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt