Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 07. März 2018 die
Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße Mitte“ im
beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
beschlossen. In der Zwischenzeit wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen
und am 20. März 2019 hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und
das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen.
Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist
zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit
der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.04. bis einschließlich
28.05.2019 öffentlich ausgelegt. Eine private Stellungnahme wurde in diesem
Zeitraum vorgetragen.
Mit Schreiben vom 23.04.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum
28.05.2019 gebeten.
Die Abwägungsvorschläge werden derzeit erarbeitet und bis zur Sitzung
vorgelegt. Sollten sich keine Gründe aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen
ergeben, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten
Planverfahren führen, wird empfohlen, die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43
„Bremer Straße Mitte“ als Satzung zu beschließen.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Bremer Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |