Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) beabsichtigt, im zweiten Halbjahr 2019 ein Grundstück in der Ortschaft Hunteburg zu erwerben. Das Grundstück soll für den Bau eines Feuerwehrhauses zur Verfügung stehen. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf ca. 1.500.000 €.
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung des Grundstücks und den Bau des Feuerwehrhauses über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und der INTECON wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Die KSG baut und finanziert über ein Darlehen; die Gemeinde Bohmte schließt mit der KSG einen Vertrag, in dem geregelt wird, dass die Gemeinde Bohmte ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung die Verpflichtungen aus der Finanzierung übernimmt (Tilgung und Zinsen).
D.h. ab Fertigstellung bilanziert die Gemeinde das Gebäude und schreibt dieses über die Nutzungsdauer ab. Gleichzeitig bilanziert die Gemeinde eine Verbindlichkeit in Höhe der Darlehensfinanzierung als kreditähnliches Rechtsgeschäft und zahlt Tilgung und Zinsen an die KSG.
Durch den Vertrag wird bereits im Jahr 2019 ein kreditähnliches Rechtsgeschäft für die Zukunft eingegangen. Gleichzeitig muss die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG eine Bürgschaft übernehmen
Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19. Juni 2019 bzw. des Rates am 27. Juni 2019 zur Verfügung gestellt.
Der Gesamtkostenrahmen i. H. v. 1.500.000 € beinhaltet die Kosten für das Grundstück einschließlich Nebenkosten und Grunderwerbssteuer (rd. 425.000 €) und die Baukosten für das Feuerwehrhaus. In der Finanzplanung des Haushalts 2019 sind die Ansätze (Investitionsmaßnahme: 1261019001) mit der entsprechenden Kreditfinanzierung in den Jahren 2020 bis 2022 abgebildet.
Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Durch die Übernahme einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte kann die KSG ein
Darlehen zu Kommunalkreditkonditionen erhalten und damit von einem
kostengünstigen Zinssatz profitieren. Die Gemeinde Bohmte ist in der
Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch
genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind
der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer
Bürgschaftsurkunde beigefügt.
Die Übernahme der Bürgschaft und das Eingehen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Die Genehmigungsanträge werden unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung des Grundstücks in Hunteburg i. H. v. 1.500.000 €.
Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte das Eingehen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts durch die Gemeinde Bohmte i. H. v. 1.500.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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1.500.000
€ zzgl. Zinsen |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
130000 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |