Betreff
Erwerb Grundstück/Bau eines Feuerwehrhauses in Hunteburg - Übernahme einer Bürgschaft für die KSG/Kreditähnliches Rechtsgeschäft für die Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/099/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) beabsichtigt, im zweiten Halbjahr 2019 ein Grundstück in der Ortschaft Hunteburg zu erwerben. Das Grundstück soll für den Bau eines Feuerwehrhauses zur Verfügung stehen. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich voraussichtlich auf ca. 1.500.000 €.

 

Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung des Grundstücks und den Bau des Feuerwehrhauses über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und der INTECON wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:  

Die KSG baut und finanziert über ein Darlehen; die Gemeinde Bohmte schließt mit der KSG einen Vertrag, in dem geregelt wird, dass die Gemeinde Bohmte ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung die Verpflichtungen aus der Finanzierung übernimmt (Tilgung und Zinsen).

D.h. ab Fertigstellung bilanziert die Gemeinde das Gebäude und schreibt dieses über die Nutzungsdauer ab. Gleichzeitig bilanziert die Gemeinde eine Verbindlichkeit in Höhe der Darlehensfinanzierung als kreditähnliches Rechtsgeschäft und zahlt Tilgung und Zinsen an die KSG.

 

Durch den Vertrag wird bereits im Jahr 2019 ein kreditähnliches Rechtsgeschäft für die Zukunft eingegangen. Gleichzeitig muss die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG eine Bürgschaft übernehmen

 

Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19. Juni 2019  bzw. des Rates am 27. Juni 2019 zur Verfügung gestellt.

 

Der Gesamtkostenrahmen i. H. v. 1.500.000 € beinhaltet die Kosten für das Grundstück einschließlich Nebenkosten und Grunderwerbssteuer (rd. 425.000 €) und die Baukosten für das Feuerwehrhaus. In der Finanzplanung des Haushalts 2019 sind die Ansätze (Investitionsmaßnahme: 1261019001) mit der entsprechenden Kreditfinanzierung in den Jahren 2020 bis 2022 abgebildet.

 

Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.


Durch die Übernahme einer Bürgschaft der Gemeinde Bohmte kann die KSG ein Darlehen zu Kommunalkreditkonditionen erhalten und damit von einem kostengünstigen Zinssatz profitieren. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Übernahme der Bürgschaft und das Eingehen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Die Genehmigungsanträge werden unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 27. Juni 2019 auf den Weg gebracht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung des Grundstücks in Hunteburg i. H. v. 1.500.000 €.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte das Eingehen eines kreditähnlichen Rechtsgeschäfts durch die Gemeinde Bohmte i. H. v. 1.500.000 €.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

1.500.000 € zzgl. Zinsen

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

12610     

 

 

 

Kostenstelle:

130000

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt