Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 "Südliches Brookfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/096/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 05. Dezember 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB beschlossen. Gleichzeitig hat der Verwaltungsausschuss den Planentwurf anerkannt und das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB beschlossen.

 

Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Entwurfsplanung wurde zusammen mit der Begründung und allen Anlagen in der Zeit vom 26.04. bis einschließlich 28.05.2019 öffentlich ausgelegt. Eine private Anregung wurde in diesem Zeitraum vorgetragen.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2019 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme bis zum 28.05.2019 gebeten.

 

Die Abwägungsvorschläge werden derzeit erarbeitet und bis zur Sitzung vorgelegt. Sollten sich keine Gründe aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergeben, die zu einer Änderung des Planentwurfs bzw. zu einem erneuten Planverfahren führen, kann der Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Satzung beschlossen werden.

 


Anlagen:

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die vorliegende Abwägung. Diese wird ausdrücklich Gegenstand dieses Beschlusses. Der Gemeinderat beschließt gleichzeitig den Bebauungsplan Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB als Satzung und gleichzeitig die Begründung hierzu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt