Am 05. Dezember 2019 hat der Verwaltungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Planentwurf anerkannt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Die Festsetzungen sind so ausgestaltet, dass im südlichen Bereich eingeschossiges Wohnen und im übrigen Bereich zweigeschossiges Wohnen möglich ist. Im nordöstlich angrenzenden Flurstück ist eine spätere Ausweitung von Wohnbauflächen vorgesehen und somit wird dem gesamten Bereich eine sinnvolle städtebauliche Struktur gegeben.
Das Beteiligungsverfahren nach dem BauGB ist zwischenzeitlich eingeleitet worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.04.2019 zur Stellungnahme bis zum 28.05.2019 aufgefordert. Die Entwurfsplanung liegt zusammen mit der Begründung und weiteren Anlagen in der Zeit vom 26.04.2019 bis einschließlich 28.05.2019 öffentlich aus.
Die Stellungnahmen werden anschließend durch das beauftragte Planungsbüro Hahm, Osnabrück zur Abwägung vorbereitet. Sofern sich hieraus keine Änderungen oder Überarbeitungen der Planentwürfe ergeben, wird dem Verwaltungsausschuss am 19.06.2019 der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Vorberatung und abschließend dem Rat der Gemeinde am 27.06.2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat in diesem Verfahren ebenfalls die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Die Entwurfsunterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen sollte eine dem Beratungsverlauf entsprechende Stellungnahme abgeben und gleichzeitig aufzeigen, ob und welche Anregungen und/oder Bedenken zum Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „Südliches Brookfeld“ bestehen oder nicht..
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |