Die Straße „Im Hinterbruch“ ist öffentlich gewidmet. Eine Teilfläche hat
keine grundsätzliche Verkehrs- und Erschließungsbedeutung mehr.
Daher ist straßenrechtlich eine Entwidmung der Teilfläche, die künftig
keine Erschließungsfunktion mehr übernimmt, erforderlich. Hierzu hat der Rat
zunächst den Beschluss zu fassen, dass die Einziehung des Straßenteilstücks
beabsichtigt ist, da die Straßenteilfläche keine Verkehrsbedeutung und
Erschließungsfunktion mehr hat.
Die Absicht, das Wegstück einzuziehen, ist öffentlich bekannt zu machen
und es ist die Gelegenheit zu geben, innerhalb von drei Monaten gegen die
Einziehungsabsicht Bedenken vorzubringen. Sofern innerhalb von drei Monaten
nach Bekanntmachung keine Bedenken geäußert werden oder diese Bedenken
zurückgewiesen werden können, kann die Einziehung des Straßenteilstücks vom Rat
beschlossen werden. Dieser Beschluss ist dann ebenfalls öffentlich bekannt zu
machen.
In der beigefügten Übersichtskarte ist das zur Einziehung vorgesehene
Straßenstück farblich dargestellt.
Anlagen:
Ein Teilstück der Straße „Im Hinterbruch“ (Gemarkung Herringhausen, Flur
29, Flurstück 5) hat keine Verkehrs- und Erschließungsbedeutung mehr und soll
eingezogen werden. Das Verfahren zur Bekanntmachung der Einziehung ist
durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |