Sachverhalt:
Für Projekte der BürgerWärme Bohmte e. G. für
Nachinvestitionen/Reparaturen, die einmalig und nicht vorhersehbar waren, wird
ein Darlehen i. H. v. 40.000 € benötigt. Das Darlehen hilft zur kurz- und
mittelfristigen Sicherung der Liquidität der BürgerWärme Bohmte e. G..
Eine Bürgschaftsübernahme bedeutet die Gewährung von
Kommunalkreditkonditionen durch die kreditwährende Bank. Der Sollzinssatz für
ein Darlehen i. H. v. 40.000 € beträgt damit 1,99% (ohne Bürgschaftsübernahme:
3,90 %) – 2 Jahre tilgungsfrei.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der BürgerWärme Bohmte e. G. für Projekte i. H. v. 40.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |