Betreff
Bürgschaftsübernahme für Projekte der BürgerWärme Bohmte e. G.
Vorlage
BV/068/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für Projekte der BürgerWärme Bohmte e. G. für Nachinvestitionen/Reparaturen, die einmalig und nicht vorhersehbar waren, wird ein Darlehen i. H. v. 40.000 € benötigt. Das Darlehen hilft zur kurz- und mittelfristigen Sicherung der Liquidität der BürgerWärme Bohmte e. G..

 

Eine Bürgschaftsübernahme bedeutet die Gewährung von Kommunalkreditkonditionen durch die kreditwährende Bank. Der Sollzinssatz für ein Darlehen i. H. v. 40.000 € beträgt damit 1,99% (ohne Bürgschaftsübernahme: 3,90 %) – 2 Jahre tilgungsfrei.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der BürgerWärme Bohmte e. G. für Projekte i. H. v. 40.000 €.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt