Sachverhalt:
Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) hat mit dem Flächeneigentümer in der Ortschaft Bohmte einvernehmliche Regelungen getroffen. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 300.000 €.
Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung des Grundstücks „Osnabrücker Str. 1“ über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.
Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Fläche soll ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden.
Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden mit zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20. März 2019 bzw. des Rates am 28. März 2019 zur Verfügung gestellt (siehe Vorlage BV/066/2019).
Folgende Finanzierungsregeln sind über die KSG im weiteren Verlauf notwendig:
Darlehen für den Erwerb der Fläche (Kaufpreis, Vertragsnebenkosten, Finanzierung): insgesamt ca. 300.000 €.
Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.
Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende Abwicklung
der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen
Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus
den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die
bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage
beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde
beigefügt.
Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 28. März 2019 auf den Weg gebracht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung des Grundstücks „Osnabrücker Str. 1“ in der Ortschaft Bohmte i. H. v. 300.000 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |