Betreff
Erwerb des Grundstücks "Osnabrücker Str. 1" - Übernahme einer Bürgschaft für die KSG
Vorlage
BV/067/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kommunale Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) hat mit dem Flächeneigentümer in der Ortschaft Bohmte einvernehmliche Regelungen getroffen. Der Gesamtkostenrahmen aller anfallenden Kosten beläuft sich auf ca. 300.000 €.

 

Nach intensiver Prüfung der Sach- und Rechtslage wird angestrebt, die komplette Abwicklung des Grundstücks „Osnabrücker Str. 1“ über die KSG abzuwickeln, nach der die Gemeinde Bohmte gegenüber der KSG letztlich das Finanzierungsrisiko trägt.

 

Unter Berücksichtigung von Rückflüssen aus Verkaufspreisen für die Verwertung der Fläche soll ein dann ggf. verbleibendes Defizit aus Mitteln der Gemeinde Bohmte an die KSG erstattet werden.

 

Die Entwürfe der städtebaulichen Verträge, die der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Bohmte bedürfen, werden mit zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20. März 2019  bzw. des Rates am 28. März 2019 zur Verfügung gestellt (siehe Vorlage BV/066/2019).

 

Folgende Finanzierungsregeln sind über die KSG im weiteren Verlauf notwendig:

Darlehen für den Erwerb der Fläche (Kaufpreis, Vertragsnebenkosten, Finanzierung): insgesamt ca. 300.000 €.

 

Die Entwicklung von Baulandflächen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich bereits durch Ausfallbürgschaften der Gemeinde Bohmte abgesichert.


Durch den damit verbundenen günstigen Zinssatz ist eine kostendeckende Abwicklung der Baugebietsflächen bei gleichzeitig vergleichsweise wirtschaftlichen Verkaufspreisen gewährleistet. Die Gemeinde Bohmte ist in der Vergangenheit aus den übernommenen Ausfallbürgschaften nicht in Anspruch genommen worden. Die bisher eingegangenen Bürgschaften der Gemeinde Bohmte sind der Vorlage beigefügt. Darüber hinaus ist der Vorlage ein Muster einer Bürgschaftsurkunde beigefügt.

 

Die Entwicklung von Wohnbauland ist eine originäre Aufgabe der Gemeinde Bohmte. In deren Rahmen soll die KSG mit der Abwicklung dieser Aufgabe im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages beauftragt werden. Sowohl die städtebaulichen Verträge als auch die Übernahme der Bürgschaft bedürfen nach den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück. Der Genehmigungsantrag wird unmittelbar nach der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 28. März 2019 auf den Weg gebracht.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu dem benötigten Darlehen der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) für die gesamte Abwicklung des Grundstücks „Osnabrücker Str. 1“ in der Ortschaft Bohmte i. H. v. 300.000 €.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt