Betreff
Neubenennung der Schülervertreter/innen im Ausschuss für Schule
Vorlage
BV/065/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Schülervertreter der Schulen im Ausschuss für Schule gem. § 71 Abs. 1 Abs. 1 NKomVG i.V.m. § 110 NSchG bestimmt.

 

Gem. § 6 der Verordnung über das Berufungsverfahren werden die Vertreter der Schülerinnen und Schüler für die Dauer der halben Wahlperiode der Vertretungskörperschaft berufen. Die Berufung von Sophie Peter und Jordan Davies endet mit Ablauf des 30.04.2019.

 

Der  Gemeindeschülerrat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 Jule Schubert und Anne Dunkhorst  als zukünftige Vertreterinnen für den Ausschuss für Schule gewählt. Beide sind Schülerinnen der Oberschule Bohmte.

 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Ausschuss für Schule ist die Vollendung des 14. Lebensjahres. Anne Dunkhorst wird das 14. Lebensjahr im Juni 2019 vollenden und Jule Schubert im August 2019. Die Berufung von Anne Dunkhorst erfolgt daher zum 01.07.2019 und die Berufung von Jule Schubert zum 01.09.2019.

 

Stellvertretende Schülervertreter/innen können aufgrund fehlender Vorschläge nicht benannt werden.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat benennt Anne Dunkhorst zum 01.07.2019 und Jule Schubert zum 01.09.2019 als Schülervertreterinnen für den Ausschuss für Schule.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt