Der Verwaltungsausschuss hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 „Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley“ gefasst. Gleichzeitig wurde der Entwurf und das frühzeitige Beteiligungsverfahren beschlossen. In diesem Verfahren wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht, so dass das ordentliche Beteiligungsverfahren nach Beschluss am 14.06.2017 eingeleitet wurde. Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises Osnabrück und Äußerungen der Anwohner wurde das Abwägungsmaterial um eine schalltechnische Beurteilung und ergänzende Ausführungen im Immissionsschutzgutachten ergänzt worden. Aufgrund dieser Änderungen ist mit Beschluss vom 05.12.2018 eine erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 28.12.2018 bis einschl. 01.02.2019 sowie das erneute Einholen der Stellungnahmen erfolgt. In dieser Zeit konnten Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Anregungen oder Hinweise, die eine Planänderung oder -anpassung begründen. Private Stellungnahmen wurden im erneuten eingeschränkten Beteiligungsverfahren nicht abgegeben. Die Abwägungen der in beiden ordentlichen Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der privaten Einwender sind beigefügt.
Der Durchführungsvertrag mit Herrn Schulze-Zumkley liegt der Vorlage bei und wird zum Satzungsbeschluss verbindlich unterzeichnet vorliegen.
Anlagen:
Den
Durchführungsvertrag nimmt der Rat zustimmend zu Kenntnis.
Der Rat beschließt die vorliegende Abwägung zu den Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und den privaten Stellungnahmen zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105 „Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley“.
Die Abwägung ist ausdrücklich Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Rat beschließt sodann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105
„Tierhaltungsanlage Schulze-Zumkley“ als Satzung und gleichzeitig die
Begründung hierzu.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |