Betreff
Ortsratsmittel 2019 und Mittelverwendung 2018
Vorlage
BV/051/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Dieser Vorlage sind der endgültige Mitteleinsatz für 2018 mit Stand vom 20.02.2019 sowie eine aktualisierte Aufstellung zu den Ausgaben und Einnahmen der 625-Jahr-Feier mit Erntefest beigefügt.

Die Reste des Budgets aus dem Vorjahr wurden zusammen mit den Ortsratsmitteln für 2019 als Gesamtansatz in das Finanzsystem eingepflegt.

Für die Planung und Verteilung des Budgets 2019 ist eine Aufstellung beigefügt.

 

Ebenso ist eine Auflistung über die bisherige Verwendung der Spielplatz 2018 dieser Vorlage beigefügt. Die Ansätze für 2019 stehen noch nicht endgültig fest, da noch Leistungsverrechnungen des Bauhofes ausstehen, die mit einzukalkulieren sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen beschließt die Verwendung der zur Verfügung stehenden Ortsratsmittel 2019 entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt