Betreff
Verwendung Ortsratsmittel 2018 und Planung der Verfügungsmittel 2019
Vorlage
BV/044/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Anlage zu dieser Vorlage ist die endgültige Verwendung der Ortsratsmittel 2018 mit Stand vom 14.02.2019 dargestellt. Für die Planung und Verteilung der im Jahre 2019 zur Verfügung stehenden Mittel ist eine entsprechen Aufstellung beigefügt. Bereits eingetragen sind dort  die aus früheren Ortsratsbeschlüssen feststehenden Mittel.

 

Die Aufstellung über die bisherige Verwendung der Spielplatzmittel 2018 ist dieser Vorlage beigefügt. Die Ansätze für 2019 stehen noch nicht endgültig fest, da noch Leistungsverrechnungen des Bauhofes ausstehen, die mit einzukalkulieren sind.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Hunteburg beschließt die Verwendung der zur Verfügung  stehenden Ortsratsmittel 2019 entsprechend der Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt