Betreff
Straßenbeleuchtung Leverner Straße, Antrag CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte
Vorlage
BV/040/2019
Art
Beschlussvorlage

Die CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 den Antrag gestellt, die Straßenbeleuchtung an der Leverner Straße bis zur Bgm.-Otto-Knapp-Straße zeitnah zu ergänzen. Der Antrag ist der Vorlage beigefügt.

 

Darüber hinaus wird in dem Antrag angeregt, die Grabenengstelle vor der Bushaltestelle an der Leverner Straße in dem Zusammenhang zu beseitigen und etwaige Finanzmittel des Landes Niedersachsen zur Steigerung der Verkehrssicherheit einzuwerben und in Projekte in Bohmte einfließen zu lassen. Diese Anregungen sollen vom Ortsrat Bohmte unterstützt werden.

 

An der Leverner Straße ist derzeit Straßenbeleuchtung vom Shared Space Bereich bis zur Einmündung Ulmenstraße lückenlos vorhanden. Dabei sind im Shared Space Bereich beidseitig Straßenlaternen vorhanden und von dort bis zur Schützenstraße ist die Straßenbeleuchtung auf der Südseite im Bereich des Gehweges aufgestellt. Im Kreuzungsbereich Leverner Straße/Schützenstraße/Mozartstraße schwenkt die Straßenbeleuchtung dann auf die Nordseite im Bereich des Gehweges.

 

Weitere Straßenlaternen sind dann im Einmündungsbereich Leverner Straße/Eichenstraße und Leverner Straße/Bgm.-Otto-Knapp-Straße vorhanden. Dazwischen befindet sich keine weitere Straßenlaterne.

 

In der Gemeinde Bohmte ist bei klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes und Kreisstraßen) mit Geh- und/oder Radwegen innerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Straßenbeleuchtung vorhanden.

 

Für die Leverner Straße gilt dies nicht mehr. Hier wurde das Ortsschild versetzt bis, Richtung Ortsausgang, kurz vor die Straße „Hinterfelde“. In der Vergangenheit wurde die Straßenbeleuchtung in Fällen, bei denen das Ortsschild nach außen verschoben wurde, die Straßenbeleuchtung entsprechend erweitert, z. B. Kreisstraße 420 „Herringhauser Straße“ bis zur Einmündung Wilhelm-Kobbe-Straße“ oder an der Kreisstraße 419 „Bramscher Weg“ im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Bramscher Weg“.

 

Zwischen dem Bereich des jetzigen Ortsschildes und der Bgm.-Otto-Knapp-Straße befindet sich noch ein kurzes Stück Radweg, welches außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Innerhalb dieses Bereiches liegt die Bushaltestelle „Leverner Straße“, die insbesondere von Schulkindern genutzt wird.

 

In der Gemeinde Bohmte wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen auch schon an klassifizierten Straßen außerhalb der geschlossenen Ortschaft Straßenbeleuchtung aufgestellt, zuletzt an der Kreisstraße 420 zwischen Laar und Feldkamp. An der Leverner Straße bietet sich dieser „Lückenschluss“ als Einzelfall an.

Die Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtung auf der gesamten Länge zwischen Ulmenstraße und Bgm.-Otto-Knapp-Straße betragen geschätzt ca. 34.000,00 €.

 

Eine Förderung wie sie z. B. im Zusammenhang mit der Sanierung der Straßenbeleuchtung (siehe BV 273/2018) aufgezeigt worden ist, wird hier nicht möglich sein, da es sich hierbei um eine zusätzliche Straßenbeleuchtung handelt und es somit anders als bei der Sanierung zu keiner Energieeinsparung kommt.

 

Die Mittel für diese investive Maßnahme sind im bisherigen Entwurf des Haushalts 2019 nicht enthalten.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Bohmte sollte über den Antrag der CDU-Fraktion im Ortsrat Bohmte: entscheiden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

34.000,00 €

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2019                 enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt