Betreff
Neufassung der Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/037/2019
Art
Beschlussvorlage

Das Land Niedersachsen hat das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) in verschiedenen Punkten ergänzt und geändert. Auf Grundlage des geänderten BestattG muss die Friedhofssatzung der Gemeinde Bohmte angepasst werden.

 

Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur Leichenschau, zur klinischen und anatomischen Sektion und Leichenöffnung, zur Ausstellung von Leichen, zum Zeitpunkt der Urnenbeisetzung sowie die Regelungen für Ausgrabungen und Umbettungen und das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.

 

Die Verwaltung hat die durch die gesetzlichen Änderungen notwendigen Anpassungen in die Friedhofssatzung eingearbeitet und zudem zum Anlass genommen, weitere Regelungen, wie den Fristbeginn der Nutzungszeit bei Vorabkauf von Grabstellen zu prüfen. Die hierzu bestehende Regelung sollte aus Sicht der Verwaltung in ihrer bisherigen Form fortbestehen bleiben.

 

Zur besseren Lesbarkeit wird die Friedhofssatzung der Gemeinde Bohmte als Neufassung beschlossen. Die Änderungen sind in der beigefügten Neufassung der Satzung farblich kenntlich gemacht.

 


Neufassung der Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte

 

 


Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Neufassung der Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte in der vorliegenden Fassung.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt