Das Land Niedersachsen hat das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und
Friedhofswesen (BestattG) in verschiedenen Punkten ergänzt und geändert. Auf
Grundlage des geänderten BestattG muss die Friedhofssatzung der Gemeinde Bohmte
angepasst werden.
Die Gesetzesänderungen betreffen insbesondere die Regelungen zur
Leichenschau, zur klinischen und anatomischen Sektion und Leichenöffnung, zur
Ausstellung von Leichen, zum Zeitpunkt der Urnenbeisetzung sowie die Regelungen
für Ausgrabungen und Umbettungen und das Verbot von Grabsteinen aus
ausbeuterischer Kinderarbeit.
Die Verwaltung hat die durch die gesetzlichen Änderungen notwendigen
Anpassungen in die Friedhofssatzung eingearbeitet und zudem zum Anlass
genommen, weitere Regelungen, wie den Fristbeginn der Nutzungszeit bei
Vorabkauf von Grabstellen zu prüfen. Die hierzu bestehende Regelung sollte aus
Sicht der Verwaltung in ihrer bisherigen Form fortbestehen bleiben.
Zur besseren Lesbarkeit wird die Friedhofssatzung der Gemeinde Bohmte als
Neufassung beschlossen. Die Änderungen sind in der beigefügten Neufassung der
Satzung farblich kenntlich gemacht.
Neufassung der Satzung über die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den
Friedhöfen der Gemeinde Bohmte
Der Rat der Gemeinde
Bohmte beschließt die Neufassung der Satzung über die Aufrechterhaltung der
Ordnung auf den Friedhöfen der Gemeinde Bohmte in der vorliegenden Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |