Sachverhalt:
Aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Änderungen im Jahre 2018
(Beitragsfreiheit, Flexibilisierung des Schuleintritts bei Kindern) in
Niedersachsen und der zunehmenden Geburten von Kindern in der Gemeinde
Bohmte ist der Bedarf für Krippen- und
Kindergartenplätze in der Gemeinde Bohmte angestiegen.
Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat
ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in der Tagespflege.
Gem. § 24 Abs. 3 SGB XIII hat
ein Kind, dass das 3. Lebensjahr vollendet hat bis zum Schuleintritt einen
gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Lt. einer aktuellen Abfrage in
den Kindergärten der Gemeinde Bohmte stellt sich die Situation in den
Ortschaften zurzeit wie folgt da:
Hunteburg:
Im katholischen Kindergarten
Hunteburg können ab dem nächsten Kindergartenjahr 8 Anmeldungen für die Krippe
nicht mehr berücksichtigt werden.
Im ev. Kindergarten in Hunteburg
stehen 2 Krippenkinder auf der Warteliste für das Kindergartenjahr 2019/2020.
Im Bereich des Kindergartens steht 1 Kind auf der Warteliste.
Generell bemerken die Leitungen
in den Einrichtungen in Hunteburg einen steigenden Bedarf im Bereich der
Krippe. Desweitern stehen auch keine freien Plätze in der Tagespflege in
Hunteburg zur Verfügung.
Im katholischen Kindergarten in
Hunteburg wird daher derzeit noch geprüft wie mit der Situation zum 01.08.2019
umgegangen werden kann.
Herringhausen-Stipe-Oelingen:
Der Kindergarten Hummelhof in
Herringhausen meldet für das Kindergartenjahr 2019/2020, dass er 9 angemeldete
Kindergartenkinder nicht aufnehmen kann.
Im Kindergarten Hummelhof
ist eine verstärkte Nachfrage nach einer
Betreuung der Kinder bis 16.00 Uhr zu verzeichnen. Im Bereich des Kindergartens
sind es zurzeit 11 Kinder und im Bereich der Krippe sind es 3 Kinder, deren
Eltern eine längere Betreuungszeit für
ihre Kinder benötigen.
Für
die Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird daher überlegt, eine
zusätzliche Kleingruppe einzurichten. Voraussichtlich werden dafür
Räumlichkeiten in der Grundschule Herringhausen genutzt werden können.
Bohmte:
Im katholischen Kindergarten St.
Johannes in Bohmte können für das Kindergartenjahr 2019/2020 in der jetzigen
Gruppenstruktur 16 Kinder im Kindergartenalter nicht berücksichtigt werden.
Der Kindergarten Wirbelwind in
Bohmte ist für das Kindergartenjahr 2018/2019 und 2019/2020 vollständig belegt.
Nachträgliche Anmeldungen können bereits jetzt nicht mehr berücksichtigt
werden.
Aufgrund der dargestellten
Situation könnte, in Abstimmung mit der Landesschulbehörde, übergangsweise
folgende Gruppen in den Kindergärten eingerichtet werden:
Herringhausen:
Kindergarten Hummelhof in
Herringhausen:
1 Kleingruppe
(halbtags) im Kindergartenbereich mit 10
Plätzen
eingeplante Kosten 2019: 8.500,00 €
Bohmte:
Kindergarten St. Johannes in Bohmte:
1 Kleingruppe
(halbtags) im Kindergartenbereich mit 10 Plätzen
eingeplante Kosten 2019: 8.000,00 €
Kindergarten
Wirbelwind in Bohmte:
1 Kleingruppe
Kindergartenbereich (halbtags) mit 10
Plätzen
eingeplante Kosten 2019: 8.500,00 €
Zusätzliche Gruppen in den Kindergärten können nur mit
der Genehmigung der Landesschulbehörde eingerichtet werden. Die Gemeinde
Bohmte ist bzgl. der dargestellten
Situation in den Kindergärten in Gesprächen mit den Trägern, der
Landesschulbehörde und der Grundschule in Herringhausen. In der Sitzung wird
der aktuelle Sachstand hierzu erläutert.
Anlagen:
Beschluss:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und
beschließt, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den
Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
464001/464100/464201 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch einen
Nachtragshaushalt |