Betreff
Anmeldesituation in den Kindergärten der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/035/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Änderungen im Jahre 2018 (Beitragsfreiheit, Flexibilisierung des Schuleintritts bei Kindern) in Niedersachsen und der zunehmenden Geburten von Kindern in der Gemeinde Bohmte  ist der Bedarf für Krippen- und Kindergartenplätze in der Gemeinde Bohmte angestiegen.

 

Gem. § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege.

Gem. § 24 Abs. 3 SGB XIII hat ein Kind, dass das 3. Lebensjahr vollendet hat bis zum Schuleintritt einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Lt. einer aktuellen Abfrage in den Kindergärten der Gemeinde Bohmte stellt sich die Situation in den Ortschaften zurzeit wie folgt da:

 

Hunteburg:

Im katholischen Kindergarten Hunteburg können ab dem nächsten Kindergartenjahr 8 Anmeldungen für die Krippe nicht mehr berücksichtigt werden.

Im ev. Kindergarten in Hunteburg stehen 2 Krippenkinder auf der Warteliste für das Kindergartenjahr 2019/2020. Im Bereich des Kindergartens steht 1 Kind auf der Warteliste.

Generell bemerken die Leitungen in den Einrichtungen in Hunteburg einen steigenden Bedarf im Bereich der Krippe. Desweitern stehen auch keine freien Plätze in der Tagespflege in Hunteburg zur Verfügung.

Im katholischen Kindergarten in Hunteburg wird daher derzeit noch geprüft wie mit der Situation zum 01.08.2019 umgegangen werden kann.

 

Herringhausen-Stipe-Oelingen:

Der Kindergarten Hummelhof in Herringhausen meldet für das Kindergartenjahr 2019/2020, dass er 9 angemeldete Kindergartenkinder nicht aufnehmen kann.

Im Kindergarten Hummelhof ist  eine verstärkte Nachfrage nach einer Betreuung der Kinder bis 16.00 Uhr zu verzeichnen. Im Bereich des Kindergartens sind es zurzeit 11 Kinder und im Bereich der Krippe sind es 3 Kinder, deren Eltern  eine längere Betreuungszeit für ihre Kinder benötigen.

Für die Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen wird daher überlegt, eine zusätzliche Kleingruppe einzurichten. Voraussichtlich werden dafür Räumlichkeiten in der Grundschule Herringhausen genutzt werden können.

 

 

Bohmte:

Im katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte können für das Kindergartenjahr 2019/2020 in der jetzigen Gruppenstruktur 16 Kinder im Kindergartenalter nicht berücksichtigt werden.

Der Kindergarten Wirbelwind in Bohmte ist für das Kindergartenjahr 2018/2019 und 2019/2020 vollständig belegt. Nachträgliche Anmeldungen können bereits jetzt nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Aufgrund der dargestellten Situation könnte, in Abstimmung mit der Landesschulbehörde, übergangsweise folgende Gruppen in den Kindergärten eingerichtet werden:

Herringhausen:

Kindergarten Hummelhof in Herringhausen:

1 Kleingruppe (halbtags) im Kindergartenbereich mit    10 Plätzen

                eingeplante Kosten 2019:           8.500,00 €

Bohmte:

 

Kindergarten St. Johannes in Bohmte:

1 Kleingruppe (halbtags) im Kindergartenbereich mit 10 Plätzen

                eingeplante Kosten 2019:           8.000,00 €

Kindergarten Wirbelwind in Bohmte:

1 Kleingruppe Kindergartenbereich (halbtags) mit  10 Plätzen

                eingeplante Kosten 2019:           8.500,00 €

 

 

Zusätzliche  Gruppen in den Kindergärten können nur mit der Genehmigung der Landesschulbehörde eingerichtet werden. Die Gemeinde Bohmte  ist bzgl. der dargestellten Situation in den Kindergärten in Gesprächen mit den Trägern, der Landesschulbehörde und der Grundschule in Herringhausen. In der Sitzung wird der aktuelle Sachstand hierzu erläutert.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis

und beschließt, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

36510

 

 

 

Kostenstelle:

464001/464100/464201

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt