Betreff
Erhöhung der Leitungsstunden in den Kindergärten der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/031/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Leitung einer Kindertagesstätte  für jede Gruppe mindestens fünf  Stunden wöchentlich von der Arbeit in der Gruppe freizustellen. Umfasst eine Kindertagesstätte mindestens vier Gruppen, von denen mindestens eine Gruppe ganztags betreut wird, so erhöht sich die Freistellung um weitere zehn Stunden wöchentlich, jedoch höchstens bis zur Höhe der tariflichen Arbeitszeit.

Nach der gesetzlich genannten Regelung in Niedersachsen werden die berechneten Leitungsstunden daher bei der tariflichen Arbeitszeit in Höhe von derzeit 39 Stunden gekappt. In der Gemeinde Bohmte werden durch die genannte Regelung der katholische Kindergarten St. Johannes in Bohmte und das Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte benachteiligt. Ohne Kürzung würden dem kath. Kindergarten St. Johannes 45 Leitungsstunden und der Kindertagesstätte Wirbelwind 40 Leitungsstunden zustehen.

 

Um dem gestiegenen Anspruch an die Kindertagesstätten und somit auch dem erhöhten Anspruch an die Leitungen der Kitas gerecht zu werden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die Kürzung der Leitungsstunden zu verzichten.

 

Neben der Berechnung nach dem KiTaG gesteht das bischöfliche Generalvikariat des Bistums Osnabrück ihren Kindergärten weitere Leitungsstunden zu. Soweit Integrationsgruppen im Kindergarten vorhanden sind, werden zusätzlich 2 Stunden pro Woche pro Gruppe über dem Mindeststandard des KiTaG gewährt. Zusätzlich gewährt das Bistum auch für die Benennung einer stellvertretenden Leitung eine Stunde pro Woche pro Gruppe. Der kath. Kindergarten St. Johannes erhält dadurch zusätzlich 13 Leitungsstunden.

 

Auch der ev. luth. Kirchenkreis Bramsche hat die Berechnung der Leitungsstunden angepasst und die des ev. Kindergartens in Hunteburg um 5 Stunden erhöht. Diese Stunden werden vom Träger finanziert.

 

Um einen einheitlichen Standard in den Kindergärten der Gemeinde Bohmte zu gewährleisten, wird von der Verwaltung weiterhin vorgeschlagen, die genannten Regelungen der Kirchen bezüglich der Leitungsstunden für die kommunalen Kindergärten zu übernehmen.

 

Das bedeutet für den Kindergarten Wirbelwind zusätzlich 10 Leitungsstunden und für den Kindergarten Hummelhof 5 zusätzliche Leitungsstunden.

 

Eine Übersicht der jetzigen Leitungsstunden, die vorgeschlagenen Änderungen und die zukünftigen Leitungsstunden je Einrichtung ist als Anlage beigefügt.

 

Somit würden die Leitungsstunden des Kindergartens St. Johannes um 6 Leitungsstunden auf 58 Leitungsstunden erhöht werden. Die Leitungsstunden der Kindertagesstätte Wirbelwind würden damit um weitere 11 Wochenstunden auf insgesamt 50 Leitungsstunden steigen, die des Kindergartens Hummelhof um 5 auf insgesamt 20 Leitungsstunden.  

 

Die ermittelten Kosten für die Gemeinde Bohmte stellen sich jährlich wie folgt da:

 

 

Kindergarten St. Johannes:                                                       12.163,51 €

abzgl. 55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders.          6.689,93

zu tragende Kosten:                                                                                      5.473,58 €

 

 

Kindergarten Wirbelwind:                                                                         17.634,83 €

abzgl. 55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders.          9.699,16 €

 

zu tragende Kosten:                                                                                      7.935,67 €

 

 

Kindergarten Hummelhof:                                                                          9.395,20 €

abzgl. 55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders.          5.167,36 €

 

zu tragende Kosten:                                                                                      4.227,84 €

 

 

zu tragende Kosten insgesamt:                                                              17.637,09 €

 

 

In einem Telefonat mit dem bischöflichen Generalvikariat, erklärte die zuständige Mitarbeiterin für die Kindergärten, dass die Betriebskostenfinanzierungen des Bistums bzgl. der katholischen Kindergärten in der Gemeinde Bohmte nicht abgeändert würden, falls die Leitungsstunden der kommunalen Kindergärten auf den Standard der katholischen Kindergärten angeglichen werden. Sie lobte hingegen die Bemühungen der Kommune, die gleichen Standards zu schaffen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte beschließt,

  1. auf die Kürzung der Mindestleitungsstunden nach dem Kindertagesstättengesetz zu verzichten,
  2. in Anlehnung an die Regelungen des Bistums Osnabrücks und des ev. Kirchenkreises Bramsche die Leitungsstunden in den kommunalen Kindertagesstätten anzupassen
  3. und die entsprechenden Haushaltsmittel für die Finanzierung der Erhöhung der Leitungsstunden im Haushalt der Gemeinde Bohmte einzuplanen.

 

Damit steigen die Leitungsstunden

-       im kath. Kindergarten St. Johannes auf 58 Leitungsstunden inkl. der 13 Std. vom Bistum,

-       im Familienzentrum Wirbelwind auf 50 Leitungsstunden und

-       im Kindergarten Hummelhof auf 20 Leitungsstunden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

36510

 

 

 

Kostenstelle:

46400/464100/464200

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt