Sachverhalt:
Gem.
§ 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist die Leitung einer Kindertagesstätte für jede Gruppe mindestens fünf Stunden wöchentlich von der Arbeit in der
Gruppe freizustellen. Umfasst eine Kindertagesstätte mindestens vier Gruppen,
von denen mindestens eine Gruppe ganztags betreut wird, so erhöht sich die
Freistellung um weitere zehn Stunden wöchentlich, jedoch höchstens bis zur Höhe
der tariflichen Arbeitszeit.
Nach der gesetzlich genannten Regelung in
Niedersachsen werden die berechneten Leitungsstunden daher bei der tariflichen
Arbeitszeit in Höhe von derzeit 39 Stunden gekappt. In der Gemeinde Bohmte
werden durch die genannte Regelung der katholische Kindergarten St. Johannes in
Bohmte und das Familienzentrum Wirbelwind in Bohmte benachteiligt. Ohne Kürzung
würden dem kath. Kindergarten St. Johannes 45 Leitungsstunden und der
Kindertagesstätte Wirbelwind 40 Leitungsstunden zustehen.
Um dem gestiegenen Anspruch an die
Kindertagesstätten und somit auch dem erhöhten Anspruch an die Leitungen der
Kitas gerecht zu werden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, auf die
Kürzung der Leitungsstunden zu verzichten.
Neben der Berechnung nach dem KiTaG
gesteht das bischöfliche Generalvikariat des Bistums Osnabrück ihren
Kindergärten weitere Leitungsstunden zu. Soweit Integrationsgruppen im
Kindergarten vorhanden sind, werden zusätzlich 2 Stunden pro Woche pro Gruppe
über dem Mindeststandard des KiTaG gewährt. Zusätzlich gewährt das Bistum auch
für die Benennung einer stellvertretenden Leitung eine Stunde pro Woche pro
Gruppe. Der kath. Kindergarten St. Johannes erhält dadurch zusätzlich 13
Leitungsstunden.
Auch der ev. luth. Kirchenkreis Bramsche
hat die Berechnung der Leitungsstunden angepasst und die des ev. Kindergartens
in Hunteburg um 5 Stunden erhöht. Diese Stunden werden vom Träger finanziert.
Um einen einheitlichen Standard in den
Kindergärten der Gemeinde Bohmte zu gewährleisten, wird von der Verwaltung
weiterhin vorgeschlagen, die genannten Regelungen der Kirchen bezüglich der
Leitungsstunden für die kommunalen Kindergärten zu übernehmen.
Das bedeutet für den Kindergarten
Wirbelwind zusätzlich 10 Leitungsstunden und für den Kindergarten Hummelhof 5
zusätzliche Leitungsstunden.
Eine Übersicht der jetzigen
Leitungsstunden, die vorgeschlagenen Änderungen und die zukünftigen
Leitungsstunden je Einrichtung ist als Anlage beigefügt.
Somit würden die Leitungsstunden des Kindergartens
St. Johannes um 6 Leitungsstunden auf 58 Leitungsstunden erhöht werden. Die
Leitungsstunden der Kindertagesstätte Wirbelwind würden damit um weitere 11
Wochenstunden auf insgesamt 50 Leitungsstunden steigen, die des Kindergartens
Hummelhof um 5 auf insgesamt 20 Leitungsstunden.
Die
ermittelten Kosten für die Gemeinde Bohmte stellen sich jährlich wie folgt da:
Kindergarten
St. Johannes: 12.163,51
€
abzgl.
55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders. 6.689,93
€
zu tragende Kosten: 5.473,58 €
Kindergarten
Wirbelwind: 17.634,83
€
abzgl.
55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders. 9.699,16 €
zu tragende Kosten: 7.935,67 €
Kindergarten
Hummelhof: 9.395,20 €
abzgl.
55 % Personalkostenzuschuss Land Nieders. 5.167,36 €
zu tragende Kosten: 4.227,84 €
zu
tragende Kosten insgesamt: 17.637,09
€
In einem Telefonat mit dem bischöflichen
Generalvikariat, erklärte die zuständige Mitarbeiterin für die Kindergärten,
dass die Betriebskostenfinanzierungen des Bistums bzgl. der katholischen
Kindergärten in der Gemeinde Bohmte nicht abgeändert würden, falls die
Leitungsstunden der kommunalen Kindergärten auf den Standard der katholischen
Kindergärten angeglichen werden. Sie lobte hingegen die Bemühungen der Kommune,
die gleichen Standards zu schaffen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte
beschließt,
- auf die Kürzung der Mindestleitungsstunden nach dem Kindertagesstättengesetz
zu verzichten,
- in Anlehnung an die Regelungen des Bistums Osnabrücks und des ev.
Kirchenkreises Bramsche die Leitungsstunden in den kommunalen
Kindertagesstätten anzupassen
- und die entsprechenden Haushaltsmittel für die Finanzierung der Erhöhung
der Leitungsstunden im Haushalt der Gemeinde Bohmte einzuplanen.
Damit
steigen die Leitungsstunden
-
im kath. Kindergarten St.
Johannes auf 58 Leitungsstunden inkl. der 13 Std. vom Bistum,
-
im Familienzentrum
Wirbelwind auf 50 Leitungsstunden und
-
im Kindergarten Hummelhof
auf 20 Leitungsstunden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
36510 |
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Kostenstelle: |
46400/464100/464200 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |