Mit Schreiben vom 10.12.2018 haben die Anlieger der Straße „Im
Mittelkamp“ den Antrag gestellt, die Straße „Im Mittelkamp“ in einen „verkehrsberuhigten
Bereich“ umzuwandeln. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
Die Straße „Im Mittelkamp“ befindet sich in einer Tempo 30/Zone.
Grundsätzlich können verkehrsberuhigte Bereiche in Tempo 30-Zonen integriert
werden.
Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich dadurch aus, dass er nur von
sehr geringem Verkehr frequentiert wird und über eine überwiegende
Aufenthaltsfunktion verfügt. Der Bereich muss durch seine besondere Gestaltung
den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein
niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Im
derzeitigen Ausbauzustand der Straße “Im Mittelkamp“ liegen die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich nicht
vor. Die rechtlichen Voraussetzungen können aus Sicht des Fachdienstes Planen
und Bauen nicht ohne entsprechende beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
erreicht werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Anlieger der Straße „Im
Mittelkamp“ zu einer Versammlung einzuladen und abzuklären, ob vor dem o.g.
Hintergrund zum bestehenden Antrag und der damit verbundenen Maßnahmen eine
entsprechende Umsetzung gewünscht wird.
Anlagen:
Der Ortsrat sollte einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss
fassen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |