Betreff
Antrag auf Einrichtung eines "verkehrsberuhigten Bereiches" im Bereich der Straße "Im Mittelkamp"
Vorlage
BV/029/2019
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 10.12.2018 haben die Anlieger der Straße „Im Mittelkamp“ den Antrag gestellt, die Straße „Im Mittelkamp“ in einen „verkehrsberuhigten Bereich“ umzuwandeln. Der Antrag liegt der Vorlage bei.

 

Die Straße „Im Mittelkamp“ befindet sich in einer Tempo 30/Zone. Grundsätzlich können verkehrsberuhigte Bereiche in Tempo 30-Zonen integriert werden.

Ein verkehrsberuhigter Bereich zeichnet sich dadurch aus, dass er nur von sehr geringem Verkehr frequentiert wird und über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügt. Der Bereich muss durch seine besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Im derzeitigen Ausbauzustand der Straße “Im Mittelkamp“ liegen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich nicht vor. Die rechtlichen Voraussetzungen können aus Sicht des Fachdienstes Planen und Bauen nicht ohne entsprechende beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen erreicht werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Anlieger der Straße „Im Mittelkamp“ zu einer Versammlung einzuladen und abzuklären, ob vor dem o.g. Hintergrund zum bestehenden Antrag und der damit verbundenen Maßnahmen eine entsprechende Umsetzung gewünscht wird.

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat sollte einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss fassen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt