Seit August 2012 ist auf der südlichen Seite der Bremer Straße eine
Parkscheibenregelung eingeführt worden. Es ist an die Verwaltung herangetragen
worden, die Parkscheibenregelung auf den Bereich der nördlichen Bremer Straße,
zwischen Haus Nr. 75 und Haus Nr. 77, auszuweiten.
Der Ortsrat möge darüber beraten, ob und welche Bereiche der nördlichen Bremer Straße auf Erweiterung um eine Parkscheibenregelung geprüft werden sollen.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss fasst einen dem Beratungsverlauf entsprechenden Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |