Betreff
Sachstand Medienkonzept Schulen
Vorlage
IV/022/2019
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Vor zwei Jahren wurde in Zusammenarbeit mit den Schuleiterinnen und Schulleitern der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte und unter Federführung des Medienzentrums Osnabrück die Bedarfe der Schulen ermittelt.

 

Mit dem Haushaltsplan  2018 wurden finanzielle Mittel für die ersten Maßnahmen des Medienkonzeptes zur Verfügung gestellt. Der Haushaltsplanentwurf 2019 sieht weitere Mittel vor.

 

Zum 01.08.2018 konnte sich die Gemeinde Bohmte dem Verein für Netzwerkbetreuung für Schulen in Osnabrück anschließen. Der Verein ist dem Medienzentrum angegliedert und betreut aktuell ca. 150 Schulen. Vorherige Bemühungen und Anfragen seitens der Gemeinde konnten leider aus personellen Gründen vom Verein nicht entsprochen werden.

 

Zum 01.09.2018 erfolgte bei der Gemeinde Bohmte die Einstellung des Edv-Systemadministrators Thomas Knapik für sämtliche Bereiche der Gemeindeverwaltung.

 

Herr Knapik wird in der Sitzung über den aktuellen Stand der Medienausstattung in den Schulen berichten.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt