Betreff
Unterhaltungsmaßnahmen 2019
Vorlage
BV/017/2019
Art
Beschlussvorlage

a) Gemeindestraßen

 

Mit den Ortsbürgermeistern wird im Vorfeld eine Bereisung zur Sichtung aller Siedlungsstraßen vorgenommen. Aufgrund anderer sich ergebender und noch nicht abzusehender notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres ist eine Berücksichtigung an allen Siedlungsstraßen nicht gewährleistet.

 

Risssanierung und Ausbesserung an Gehwegoberflächen

Ortschaft Bohmte

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Ortschaft Hunteburg

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Darüber hinaus sind punktuell auftretende Schadstellen, wie z. Bsp. Senken in Bord- und Rinnenanlagen in diesem Zuge auch zu beheben.

 

Deckenerneuerungen in partiellen Teilbereichen an Straßen höherer Kategorie

Netzrisse oder Kornausbrüche haben sich gebildet an den Straßen

  • Am Schwaken Hofe zwischen Kleinbahn und Ortsumgehung und werden im Zuge der Gewährleitungsfrist der ausführenden Firma beseitigt

 

Deckenerneuerungen

2019:

Die gemeinsame Unterhaltungsmaßnahme mit dem Wasserverband Wittlage zum Siedlungsbereich Sudheide wurde im letzten Jahr begonnen und soll im ersten Quartal 2019 abgeschlossen werden. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses reichen die im Haushaltsjahr 2018 bereit gestellten Mittel von 289.000,00 € nicht aus, um die Maßnahme komplett gegen zu finanzieren, so dass im Haushalt 2019 noch 70.000,00 € eingestellt worden sind.

 

Im Bereich der Gemeindestraße „Alter Postweg“ und Mozartstraße wird in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Wittlage der Gehwegbereich und die Fahrbahn erneuert. Die Kosten belaufen sich nach der Ausschreibung auf insgesamt 164.000,00 €.

 

Zudem ist die Anlegung des Parkstreifens an der Straße „Bruchheide“ vorgesehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 70.000,00 €.

 

Der Landkreis Osnabrück plant für 2019 die Sanierung der nördlichen Bremer Straße vom Shared-Space-Bereich bis einschließlich Einmündung Haldemer Straße. Der weitergehende nördliche Bereich der Bremer Straße ist eine Gemeindestraße. Es besteht die Möglichkeit für 90.000,00 € bei der Gemeindestraße von der Haldemer Straße bis zur Brücke über die Deutsche Bahn die Fahrbahndecke zu sanieren. Dieser Bereich ist gegenwärtig hinsichtlich des Zustandes in die Kategorie 2 einzustufen. Die bisherigen Deckenerneuerungsmaßnahmen werden an Straßen der Kategorie 3 durchgeführt. Insofern soll von einer Deckenerneuerung abgesehen werden.

 

 

2020:

Im Bereich der Arenshorster Straße, Bgm.-Rolfes-Straße und der Straße „In den Höfen“ ist noch eine Entscheidung zu treffen, ob eine Unterhaltungsmaßnahme oder ein Vollausbau durchzuführen ist. Unabhängig davon wird eine Umsetzung im Jahr 2020 vorgesehen. Die Kosten für eine Unterhaltungsmaßnahme betragen 286.000,00 €. Im Bereich der Siedlung Feldkamp erfolgt je nach Beschluss über die durchzuführenden Maßnahmen die Umsetzung in 2020.

 

In der Ortschaft Hunteburg ist die Deckenerneuerung im Siedlungsbereich Krähenkamp vorgesehen. Die Kosten sind mit 218.000,00 € angesetzt.

 

In der Ortschaft Bohmte ist eine Deckenerneuerung an der Straße „An der Isenburg“ vorgesehen. Die Kosten hierfür sind mit 50.000,00 € geschätzt.

 

2021:

In der Ortschaft Bohmte sind Deckenerneuerungsmaßnahme an der Bgm.-Otto-Knapp-Straße, Weidenstraße und der Neustadtstraße vorgesehen. Die Kosten belaufen sind auf 180.000,00 € für die Bgm.-Otto-Knapp-Straße, 88.000,00 € für die Weidenstraße und 40.000,00 € für die Neustadtstraße geschätzt.

 

2022:

In der Ortschaft sind im Bereich Meyerhof Deckenerneuerung vorgesehen. Die Kosten sind mit 45.000,00 € geschätzt.

 

 

b) Wirtschaftswege

Mit den Ortsbürgermeistern wird im Vorfeld eine Bereisung vorgenommen. Aufgrund anderer sich ergebender und noch nicht abzusehender notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen im Laufe des Haushaltsjahres ist eine Berücksichtigung an allen Wirtschaftswegen nicht gewährleistet.

 

Folgende Wirtschaftswege sind unter Berücksichtigung der Haushaltsmittelansätze für die entsprechenden Unterhaltungsmaßnahmen vorgesehen:

 

Oberflächenbehandlung (Splitten)

Ortschaft Bohmte

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Ortschaft Hunteburg

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

Bankettfräsarbeiten – in allen Ortschaften –

Der Umfang der Arbeiten wird im Frühjahr bei der Bereisung festgestellt

 

 

Deckenerneuerungen

Vorangegangen sind hierzu Beratungen in den Sitzungen des

  • Ausschusses für Verkehr und Wege am 06.11.2018
  • Ortsrates Hunteburg am 22.11.2018
  • Ortsrates Herringhausen-Stirpe-Oelingen am 19.11.2018
  • Ortsrates Bohmte am 28.11.2018
  • Verwaltungsausschusses am 05.12.2018

 

Im Jahr 2019 erfolgen keine Deckenerneuerungen an Wirtschaftswegen.

 

2020:

 

Arenshorster Straße:

Die Deckenerneuerung der Arenshorster Straße soll im Jahr 2020 umgesetzt. Hier besteht die Möglichkeit Fördergelder zu erhalten. Der Antrag hierzu wird zum Stichtag 15.09.2019 gestellt, so dass eine Umsetzung in 2020 erfolgt. Die Kosten belaufen sich auf 278.000,00 € wobei Fördermittel in Höhe von 175.140,00 € gewährt werden können, so dass der Anteil der Gemeinde Bohmte 102.860,00 € beträgt.

 

Oelinger Straße zwischen B 51 und Hafenstraße:

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßen im Industriegebiet ist eine Deckenerneuerung an der Oelinger Straße vorgesehen. Hierfür sind Mittel von 110.000,00 € eingestellt.

 

Auf der Höhe:

Für die Deckenerneuerung sind die geschätzten Kosten von 124.000,00 € in die Finanzplanung eingestellt worden.

 

2021:

Straße „An den Königstannen“:

Für die Straße „An den Königstannen“ besteht ebenfalls die Möglichkeit, Fördergelder einzuwerben. Die Antragsstellung ist für den 15.09.2020 vorgesehen, so dass eine Umsetzung in 2021 erfolgen kann. Die Kostenschätzung sieht einen Aufwand von 267.000,00 € vor, Fördermittel von 168.210,00 €, so dass ein Eigenanteil von 98.790,00 € verbleibt.

 

2022:

Stirper Straße, Am Schützenplatz:

Bei diesen beiden Wirtschaftswegen soll im Jahr 2022 die Fahrbahndecke erneuert werden. Die Verschiebung beruht darauf, dass zunächst die Erschließung im Baugebiet „In der Oelinger Heide“ erfolgen soll, damit die erneuerte Fahrbahndecke durch den Baustellenverkehr nicht wieder über Gebühr in Anspruch genommen wird. In die Finanzplanung sind für die Stirper Straße 100.000,00 € und für den Wirtschaftsweg „Am Schützenplatz“ 62.000,00 € aufgenommen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die allgemeinen Unterhaltungsmaßnahmen an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmittel, wie vorgeschlagen, durchzuführen und die Deckenerneuerungen an den Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen wie aufgezeigt umzusetzen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt