Arenshorster
Straße
Der Zustand der Arenshorster Straße sowie der
Bgm.-Rolfes-Straße und der Straße „In den Höfen“ erfordern Maßnahmen zur
Instandsetzung der Fahrbahn.
Die Arenshorster Straße, Gemeindestraßenteil,
ist noch nicht endgültig hergestellt, so dass im Falle des Ausbaus die
Notwendigkeit zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht. Dies gilt auch
für die Straßen „In den Höfen“ und die Bgm-Rolfes-Straße.
Alternativ kommt eine Unterhaltungsmaßnahme in
Form einer Deckenerneuerung in Betracht.
Die Kosten von 700.000 € für die erstmalige
Herstellung dieses Siedlungsbereiches mit den o. g. Straßen teilen sich wie
folgt auf:
-
Arenshorster
Straße 414.225
€
-
Bgm-Rolfes-Straße 217.753
€
-
In den
Höfen 69.108
€.
Bei der erstmaligen Herstellung sind von den
Anliegern Erschließungskosten zu tragen, die sich auf 90 % der beitragsfähigen
Kosten belaufen, so dass voraussichtlich von den Anliegern insgesamt ein
Kostenanteil in Höhe von 630.000,00 € zu tragen wäre.
Die zu zahlenden Beiträge wurden auf Grundlage
der vorliegenden Kostenschätzungen für die Straßen wie folgt vom Büro Comuna
ermittelt:
-
Arenshorster
Straße 5,53
€/qm
-
Bgm-Rolfes-Straße 12,37
€/qm
-
In den
Höfen 7,43
€/qm
Die Kosten für eine Deckensanierung liegen bei
286.000 €. Diese teilen sich wie folgt auf:
-
Arenshorster
Straße 168.507
€
-
Bgm-Rolfes-Straße 88.626
€
-
In den
Höfen 28.143
€
Die erstmalige Herstellung bedeutet für die
Gemeinde Bohmte unter Berücksichtigung der von den Anliegern zu zahlenden
Erschließungsbeiträge eine geringere finanzielle Belastung.
Am 23. Januar 2019 fand eine
Anliegerversammlung statt, in welcher die Betroffenen über die möglichen
Alternativen zu einem erstmaligen Ausbau mit Erschließungsbeitragspflicht und
zu einer Unterhaltungsmaßnahme informiert worden sind.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass eine
Unterhaltungsmaßnahme lediglich das Fräsen der Fahrbahn und das Aufbringen
einer neuen Deckschicht beinhaltet, aber keine Verbesserungen wie
Oberflächenentwässerung oder Gehwege. Dies wäre bei einer erstmaligen
Herstellung gegeben.
In der Versammlung wurde für die erstmalige
Herstellung der Straßen jeweils eine Möglichkeit dargestellt, wobei diese noch
nicht endgültig feststeht. So käme z. B. für die Bgm.-Rolfes-Straße auch ein
Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich in Betracht.
Im Nachgang der Anliegerversammlung am
23.01.2019 wurden die betroffenen Anlieger um eine Stellungnahme gebeten, für
welche Maßnahme sie sich aussprechen. Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:
Erstausbau Unterhaltung keine Rückmeldung
Arenshorster Straße: 13 14 5
Bgm-Rolfes-Straße: 0 15 2
In den Höfen: 0 5 2
Neben der Erhebung von Erschließungsbeiträgen
besteht auch die Möglichkeit, den Anliegern anzubieten Ablöseverträge
abzuschließen. Hier wird im Vorfeld einer Maßnahme mit den Anliegern ein
Vertrag abgeschlossen, in welchem die zu zahlenden Beträge auf Grundlage einer
Kalkulation festgelegt werden. Dabei trägt die Gemeinde Bohmte das Risiko, bei
einem schlechteren Ausschreibungsergebnis die Mehrkosten zu tragen und die
Anlieger das Risiko, bei einer günstigeren Ausschreibung einen zu hohen Betrag
zu zahlen. Ablöseverträge können aber nur angeboten werden, eine Verpflichtung
zum Abschluss besteht nicht. Sofern mit allen Anliegern der jeweiligen Straße
Ablöseverträge abgeschlossen werden können, besteht keine Notwendigkeit mehr
zum Erlass von Beitragsbescheiden.
Da es sich um drei eigenständige Straßen
handelt, ist vom Verwaltungsausschuss für jede Straße festzulegen, ob eine
beitragspflichtige erstmalige Herstellung erfolgen soll oder eine reine
Unterhaltungsmaßnahme durchzuführen ist.
Da alle drei Straßen in Bebauungsplänen als
Siedlungsstraßen ausgewiesen sind, macht aus rein fachlichen Erwägungen
(wirtschaftliche und fachtechnische Aspekte, Nachhaltigkeit) ein Vollausbau
Sinn, damit die Straßen dann auch entsprechend der Ausweisung in den
Bebauungsplänen endgültig hergestellt werden. Zudem wird dadurch ein
Straßenzustand erreicht, der den Ansprüchen an Siedlungsstraßen und deren
Belastung entspricht.
Die Umsetzung der Maßnahmen, Vollausbau bzw.
Unterhaltungsmaßnahme, ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Im Bereich des Wirtschaftswegeanteils der
Arenshorster Straße ist vorgesehen, Fördermittel einzuwerben. Hier werden
derzeit die Antragsvoraussetzungen geprüft, damit fristgerecht zum
Antragsstichtag 15.09.2019 eine Beantragung für eine Umsetzung in 2020 erfolgen
kann.
Nach der Entscheidung, welche Maßnahme bei
welcher Straße erfolgen soll, erfolgt eine Information der Anlieger. Im Falle
eines Vollausbaus ist dann im weiteren Verlauf noch zu entscheiden, in welcher
Form ein Vollausbau erfolgen soll.
Die finanziellen Auswirkungen reichen von
286.000,00 € bei einer Unterhaltungsmaßnahme, die im Ergebnishaushalt
darzustellen ist bis zu 700.000,00 € bei einem Vollausbau aller drei Straßen,
die im Finanzhaushalt als Investition darzustellen sind mit einer
Gegenfinanzierung aus Erschließungsbeiträgen in Höhe von 630.000,00 €.
Die Präsentationen des Büros Comuna zu den
Erschließungsbeiträgen und des Büros Westerhaus zum Vollausbau bzw. zur
Unterhaltungsmaßnahme sind der Vorlage beigefügt.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, ob bei der Arenshorster Straße, der Bgm.-Rolfes-Straße und der Straße „In den Höfen“ jeweils ein Vollausbau erfolgen soll oder eine Unterhaltungsmaßnahme als Deckenerneuerung durchzuführen ist.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge
und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |