Betreff
Planung OR-Mittel 2019 und Verwendung des Budgets 2018
Vorlage
BV/014/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Als Anlage zu dieser Vorlage ist eine Aufstellung über die Einzelverwendung der Ortsratsmittel mit Stand vom 04.02.2019 beigefügt.

Die Reste der Ortsratsmittel aus dem Vorjahr wurden zusammen mit den Ortsratsmitteln 2019 als Gesamtansatz in das Finanzsystem eingepflegt.

 

Für die Planung und Verteilung des im Jahr 2019 zur Verfügung stehenden Budgets in Höhe von 36.127,44 € (inkl. Vorjahresrest) ist ein Vordruck beigefügt; bereits eingetragen sind die einzusetzenden Mittel, die aus früheren Ortsratsbeschlüssen feststehen.

 

Ebenfalls ist eine Aufstellung über die Verwendung der Spielplatzmittel 2018 sowie eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Ansätze 2019 beigefügt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte beschließt über die Verwendung der Ortsratsmittel / Spielplatzmittel 2019 entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt